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Bei Verletzung von Immaterialgüterrechten hat der Verletzte im Rahmen des Schadensersatzes sowohl im deutschen als auch im türkischen Recht die freie Wahl alternativ zur konkreten Schadensberechnung die Herausgabe des Verletzergewinns oder die Berechnung nach der Lizenzanalogie geltend zu machen. Wählt der Verletzte den Weg der Lizenzanalogie, so hat er zum einen den Vorteil, dass die sonst bestehenden erheblichen Nachweisschwierigkeiten hinsichtlich seines Schadens entfallen. Zum anderen lässt sich die angemessene Lizenzgebühr in vielen Fällen wesentlich leichter berechnen. Die Arbeit widmet sich der Frage, ob die angemessene Lizenzgebühr potenzielle Verletzer abschrecken und den entstandenen Schaden bei allen Immaterialgüterrechtsverletzungen ausgleichen kann. Im Anschluss wird ein Versuch unternommen, dem Geschädigten je nach Einzelfall das Einfache bis zum Doppelten der angemessenen Lizenzgebühr als Schadenersatz zu gewähren, sofern ein mindestens grob fahrlässiges Handeln des Verletzers vorliegt.
List of contents
1. GrundlagenInternationaler Rechtsrahmen - Europarechtliche Vorgaben - Prinzipien des Schadensrechts2. Lizenzanalogie im deutschen ImmaterialgüterrechtÜberblick zur dreifachen Schadensberechnung - Lizenzanalogie - Doppelte Lizenzgebühr3. Lizenzanalogie im türkischen ImmaterialgüterrechtDie dreifache Lizenzgebühr im türkischen Urheberrecht - Lizenzanalogie im türkischen gewerblichen Rechtsschutz4. Rechtsvergleich und RegelungsvorschlagRechtsvergleichende Betrachtung - Regelungsvorschlag: Betrag bis zur Höhe der doppelten Lizenzgebühr