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In der Liquidation von Personengesellschaften und bei Ausscheiden eines Gesellschafters begründet der richterrechtlich geschaffene Grundsatz der Durchsetzungssperre die Undurchsetzbarkeit der einzelnen Zahlungsansprüche, die zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern bestehen und aus dem Gesellschaftsverhältnis herrühren. Solche Ansprüche können während der Liquidationsphase insbesondere nicht mehr gerichtlich eingeklagt werden. Gleichwohl existiert kein gesonderter gesetzlicher Tatbestand zur Verjährungshemmung solcher Ansprüche. Der Autor befasst sich mit der Fragestellung, ob die Verjährungsfristen der Ansprüche, die von der Durchsetzungssperre erfasst werden, während der Liquidationsphase weiterlaufen oder Verjährungshemmung eintritt.
List of contents
Vorwort - Abkürzungsverzeichnis - A. Einleitung - B. Liquidation von Personengesellschaften vor und nach Inkrafttreten des MoPeG - C. Der Grundsatz der Durchsetzungssperre - D. Verjährung und Verjährungshemmung - E. Vergleich zu anderen Durchsetzungssperren - F. Verjährungshemmung der Durchsetzungssperre - G. Das Ende der Hemmung - H. Zusammenfassung und Thesen - Literaturverzeichnis
About the author
Alexander Gaub studierte Rechtwissenschaften an den Universitäten Konstanz und Oxford. Das Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Seit 2017 ist er als Rechtsanwalt tätig, zunächst in einer Wirtschaftskanzlei in Hamburg, seit 2021 in einer Wirtschaftskanzlei in Bonn. Er berät schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht.