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Der mögliche Widerstreit zwischen Einzelfallgerechtigkeit und Rechtssicherheit kann in jedem Gebiet des Rechts auftreten und stellt sich bei der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens aufgrund neuer Beweise als besonders tiefgreifend dar. Denn es geht um die Frage des sachlich richtigen und damit gerechten Urteils und nicht wie bei anderen Wiederaufnahmegründen um eher formale Verfahrensfragen. Im Umgang mit der Wiederaufnahme zugunsten eines Verurteilten wird vielfach eine Restriktivität der Gerichte vorgebracht, der anhand der bisherigen Datenlage und einer empirischen Untersuchung in Form von Richterbefragungen nachgegangen wird. Hinsichtlich der Wiederaufnahme zuungunsten eines Freigesprochenen werden der zwischenzeitlich eingeführte Wiederaufnahmegrund des
362 Nr. 5 StPO a.F. und das Urteil des BVerfG zu dessen Verfassungswidrigkeit beleuchtet. Es wird erläutert, woraus sich die Unterschiede zwischen den Wiederaufnahmerichtungen trotz des gleichen Verständnisses von »nova« ergeben.
List of contents
1. Grundlagen zum Wiederaufnahmeverfahren aufgrund neuer Tatsachen oder BeweiseGeschichtlicher Abriss zum Wiederaufnahmeverfahren - Verfassungsrechtlicher Hintergrund - Verfahren einer Wiederaufnahme - Begriff der neuen Tatsachen bzw. Beweismittel2. Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Verurteilten,
359 Nr. 5 stoppBesonderheiten der Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten - Rechtstatsächliche Erfassung der Wiederaufnahmeanträge - Empirische Untersuchung - Richterbefragungen zum Umgang mit
359 Nr. 5 StPO3. Wiederaufnahmeverfahren zuungunsten des Angeklagten propter novaGesetzesentstehung des
362 Nr. 5 StPO a.F. - Verfassungswidrigkeit von
362 Nr. 5 StPO a.F. - Folgen der Reichweite des Art. 103 Abs. 3 GG für die Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen