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Aus völkerrechtlicher Sicht wird die UN-Charta als die internationale Verfassung der Staaten interpretiert. Verschiedene juristische Argumente stützen diese These. Zu den Hauptorganen der UNO gehören darüber hinaus eine Vielzahl von Nebenorganen, Sonderorganisationen, Abteilungen und Regionalkommissionen. Zusammen bilden diese Institutionen den Kern der internationalen öffentlichen Verwaltung. Die UNO verfügt jedoch nicht über eine vermeintlich kosmopolitische Identifikation, die in der Mentalität der Weltbevölkerung verankert ist (eine "Weltbürger"-Perspektive). Der Postnationalismus von Jürgen Habermas versucht, diese Lücke zu schließen, um das um die UNO herum aufgebaute System der globalen öffentlichen Verwaltung gesellschaftlich zu legitimieren.
About the author
Philippe Carvalho Raposo studiert Geschichte, Politik und Kulturgüter an der Getúlio-Vargas-Stiftung (FGV) mit dem Schwerpunkt Internationale Beziehungen an der Universität Brasília (UnB) und hat einen Bachelor in Rechtswissenschaften an der Bundesuniversität Fluminense (UFF). Er lehrt Recht am IDEG und ist Mitbegründer von Jus Gentium (www.jusgentium.com.br).