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Unter einem Prozessbetrug (im weiteren Sinne) sind betrügerische Handlungen in Verfahren jeder Art zu verstehen - sei es im Erkenntnisverfahren, im Vollstreckungsverfahren oder in weiteren von den Prozessordnungen gedeckten Verfahrensarten. Der Autor untersucht, welche materiellen Anforderungen durch das Zusammenspiel der dogmatischen strafrechtlichen Beurteilung und der gesetzlichen Grundlagen des Zivilverfahrens an die Begehung eines (versuchten) Prozessbetrugs i.S.d.
263 StGB zu stellen sind und unter welchen Bedingungen der Täter im Rahmen seiner zivilprozessualen Handlungsmöglichkeiten strafbefreiend zurücktreten kann. Dabei bemisst sich die Möglichkeit eines (vollendeten) Prozessbetrugs nach den für die jeweilige Verfahrensart normierten Besonderheiten. Spiegelbildlich zur Berücksichtigung der prozessualen Besonderheiten der jeweiligen Verfahrensart im Rahmen des versuchten Prozessbetrugs sind es eben jene Besonderheiten, die die allgemeinen Rücktrittsvoraussetzungen für die jeweilige Verfahrensart konkretisieren.
List of contents
1. Grundlagen des ProzessbetrugsDer Begriff des Prozessbetrugs - Historischer Abriss2. Der vollendete ProzessbetrugDer Prozessbetrug als Dreiecksbetrug - Der Prozessbetrug im kontradiktorischen Verfahren - Der Prozessbetrug im Mahnverfahren nach
688 ff. ZPO - Der Prozessbetrug im Versäumnisverfahren nach
330 ff. ZPO - Der Prozessbetrug in weiteren zivilrechtlichen Verfahrensarten3. Der versuchte ProzessbetrugAllgemeine Voraussetzung der Versuchsstrafbarkeit - Kontradiktorisches Verfahren - Mahnverfahren nach
688 ff. ZPO - Versäumnisverfahren nach
330 ff. ZPO - Weitere zivilrechtliche Verfahrensarten4. Die Rücktrittsmöglichkeiten vom versuchten ProzessbetrugRechtsgrund des strafbefreienden Rücktritts - Allgemeine Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts - Rücktritt vom versuchten Prozessbetrug5. Zusammenfassung
About the author
Felix Wrocklage studierte Rechtswissenschaften in Bremen und Barcelona. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er unter anderem bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei und bei der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in Wien. Anschließend war Felix Wrocklage als Richter in einer Großen Strafkammer tätig. Seit 2020 berät er als Rechtsanwalt der international tätigen Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz Unternehmen im Bereich Compliance & Investigations und in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Während seiner Zeit als Rechtsanwalt promovierte er an der Christian-Albrechts-Universität Kiel bei RiOLG Prof. Dr. Janique Brüning.