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Mit dem am 21.12.2015 verabschiedeten 3. Opferrechtsreformgesetz (3. OpferRRG) besteht gemäß
406g Strafprozessordnung (StPO) seit dem 01.01.2017 ein Rechtsanspruch auf kostenlose Psychosoziale Prozessbegleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte. Da hinsichtlich der Auswirkungen der Psychosozialen Prozessbegleitung auf das Strafverfahren sowie auf das Erleben der Verfahrensbeteiligten ein Forschungsdefizit zu konstatieren ist, wurden diese Fragestellungen in dieser Studie vertiefend untersucht. Im Rahmen eines qualitativen Ansatzes sind dazu 20 Interviews mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Psychosoziale Prozessbegleitung sowie Polizei und Justiz (Richterschaft, Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertretung und Strafverteidigung) geführt worden.
Summary
Mit dem am 21.12.2015 verabschiedeten 3. Opferrechtsreformgesetz (3. OpferRRG) besteht gemäß § 406g Strafprozessordnung (StPO) seit dem 01.01.2017 ein Rechtsanspruch auf kostenlose Psychosoziale Prozessbegleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte. Da hinsichtlich der Auswirkungen der Psychosozialen Prozessbegleitung auf das Strafverfahren sowie auf das Erleben der Verfahrensbeteiligten ein Forschungsdefizit zu konstatieren ist, wurden diese Fragestellungen in dieser Studie vertiefend untersucht. Im Rahmen eines qualitativen Ansatzes sind dazu 20 Interviews mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Psychosoziale Prozessbegleitung sowie Polizei und Justiz (Richterschaft, Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertretung und Strafverteidigung) geführt worden.