Read more
Während das deutsche Gesellschafts- und Insolvenzrecht lange Zeit nahezu unverbunden nebeneinanderstanden, lässt sich jüngst eine zunehmende Interferenz erkennen. Eine Ausprägung davon illustriert die Richtlinie (EU) 2019/1023, die mit ihrem Art. 19 Vorgaben bezüglich der Geschäftsleiterverantwortung bei einer wahrscheinlichen Insolvenz formuliert. Neu ist damit, dass fortan nicht nur das Verhältnis dieser Rechtsdisziplinen, sondern vor allem auch der Nexus zwischen Geschäftsleiter, Gläubiger und Gesellschafter „am Rande der Insolvenz“ vor einem europäischen Hintergrund beleuchtet werden muss. Der deutsche Gesetzentwurf beinhaltete hierfür mit §§ 2, 3 StaRUG zwei in der Fachliteratur viel beachtete Normen, welche schließlich ersatzlos gestrichen wurden. Daran anknüpfend geht die vorliegende Bearbeitung jedoch insofern weiter, als sie sich einer umfassenden Analyse des gegenwärtigen Pflichten- und Haftungsregimes der Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften im Krisenverlauf vor, mit und nach dem Eintritt der drohenden Zahlungsunfähigkeit widmet. Sodann wird ermittelt und bewertet, ob das verbliebene Regelungsmodell des Gesetzgebers dem Bedürfnis nach Gläubigerschutz in europarechtskonformer Weise Rechnung trägt oder Defizite bzw. Schutzlücken aufweist. Zum Schluss wird auf Basis dieser Erkenntnisse ein eigener Regelungsvorschlag ausgearbeitet.
Der Autor
Klaus Burtscher ist Rechtsreferendar im Bezirk des OLG München. Parallel dazu ist er Geschäftsführer im Unternehmen seiner Familie.
List of contents
Einführung.- Grundlagen.- Terminologie/Eingrenzung des formalen Untersuchungsgegenstands.- Die Unternehmenskrise am Rande der Insolvenz.- Die Interessen innerhalb einer Gesellschaft.- Die Brisanz infolge kürzlich ergangener Regelungen.- Die Geschäftsleiterverantwortung in der Unternehmenskrise.- Pflichten und Haftung der Geschäftsleiter.- Neuralgische Punkte des gegenwärtigen Restrukturierungsrechts.- Regelungsperspektiven.- Pflichten der Geschäftsleiter.- Haftung der Geschäftsleiter.- Schlussbetrachtung.- Reformbedarf.- Thesenartige Zusammenfassung.
About the author
Klaus Burtscher ist Rechtsreferendar im Bezirk des OLG München. Parallel dazu ist er Geschäftsführer im Unternehmen seiner Familie.
Summary
Während das deutsche Gesellschafts- und Insolvenzrecht lange Zeit nahezu unverbunden nebeneinanderstanden, lässt sich jüngst eine zunehmende Interferenz erkennen. Eine Ausprägung davon illustriert die Richtlinie (EU) 2019/1023, die mit ihrem Art. 19 Vorgaben bezüglich der Geschäftsleiterverantwortung bei einer wahrscheinlichen Insolvenz formuliert. Neu ist damit, dass fortan nicht nur das Verhältnis dieser Rechtsdisziplinen, sondern vor allem auch der Nexus zwischen Geschäftsleiter, Gläubiger und Gesellschafter „am Rande der Insolvenz“ vor einem europäischen Hintergrund beleuchtet werden muss. Der deutsche Gesetzentwurf beinhaltete hierfür mit §§ 2, 3 StaRUG zwei in der Fachliteratur viel beachtete Normen, welche schließlich ersatzlos gestrichen wurden. Daran anknüpfend geht die vorliegende Bearbeitung jedoch insofern weiter, als sie sich einer umfassenden Analyse des gegenwärtigen Pflichten- und Haftungsregimes der Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften im Krisenverlauf vor, mit und nach dem Eintritt der drohenden Zahlungsunfähigkeit widmet. Sodann wird ermittelt und bewertet, ob das verbliebene Regelungsmodell des Gesetzgebers dem Bedürfnis nach Gläubigerschutz in europarechtskonformer Weise Rechnung trägt oder Defizite bzw. Schutzlücken aufweist. Zum Schluss wird auf Basis dieser Erkenntnisse ein eigener Regelungsvorschlag ausgearbeitet.