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Der Vollzug des europäischen Datenschutzrechts ist ein mittlerweile seit Jahrzehnten heiß diskutiertes Thema. Auch unter der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung begegnet das Datenschutzrecht regelmäßig dem Vorwurf an einem »Vollzugsdefizit« zu leiden. Als »Hauptschuldigen« für die (angeblich) unzureichende Durchsetzung des Datenschutzrechts machen beachtliche Teile der Rechtsliteratur und -praxis die (Datenschutz-)Aufsichtsbehörden aus. Ob dieser Vorwurf gegenüber den deutschen (Datenschutz-)Aufsichtsbehörden gerechtfertigt ist, welche Ursachen und Abhilfemaßnahmen dafür in Betracht kommen und welche Rolle die übrigen Vollzugsakteure spielen, untersucht diese Arbeit.Eine eingehende Betrachtung des aufsichtsbehördlichen Rechtsvollzugs zeigt, dass die deutschen Aufsichtsbehörden bei öffentlichen Warnungen eine Rechtsdurchsetzung betreiben, die gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Andererseits führen sie aufsichtsbehördliche Kontrollen nicht oder unzureichend durch, obwohl diese ausdrücklich im Gesetz vorgesehen sind.
List of contents
1. GrundlagenInhalte und Bedeutung des Rechtsvollzugs im deutschen Recht - Die Grenzen einzelstaatlicher, ordnungsrechtlicher Steuerung im europäischen Datenschutzrecht - Die vollzugsrechtliche Entwicklung des deutschen und europäischen Datenschutzrechts bis zur DSGVO - Rechtliche Grundprämissen des Datenschutzvollzugs unter der DSGVO2. Die Systematik des Rechtsvollzugs im Datenschutz unter der DSGVO: Akteure und Instrumente beim RechtsvollzugRechtsdurchsetzung durch die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten - Der Betroffene als zentraler Akteur des Rechtsvollzugs im Datenschutz - Rechtsdurchsetzung durch den Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter - Kollektive Rechtsdurchsetzung3. Ausgewählte Vollzugsdefizite im Befugnisbereich der AufsichtsbehördenAußergesetzliche Befugniswahrnehmung am Beispiel der aufsichtsbehördlichen (Produkt-)Warnung gegenüber der Öffentlichkeit - Faktischer Befugnisnichtgebrauch durch die unzureichende Durchführung aufsichtsbehördlicher Kontrollen4. Zusammenfassung
About the author
Der Autor hat Rechtwissenschaft an der Universität Passau studiert (1. Staatsexamen) und war für eineinhalb Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle For..Net der Universität Passau bei Herrn Prof. Heckmann tätig. Seit dem erfolgreichen Abschluss des 2. Staatsexamens - ebenfalls in Passau - ist der Autor als Rechtsanwalt in einer auf Daten- und IT-Sicherheitsrecht spezialisierten Kanzleiboutique in München tätig.