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Das Recht, religiöse Symbole in der Öffentlichkeit zu zeigen und zu tragen, ist ein heiß diskutiertes Thema, seit die Staaten in Europa säkulare Werte übernommen haben. Die umstrittene islamische Kopfbedeckung und die Initiative zum Verbot des Baus von Minaretten in der Schweiz sind zwei aktuell diskutierte Themen, mit denen sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst hat. Die Forderung nach religiösen Rechten in einer Region, die oft liberale, nicht-religiöse Werte fördert, wird anhand einer Analyse und Bewertung der europäischen Rechtsprechung diskutiert. Diese Bewertung ist wichtig, da die Vertragsstaaten und der Gerichtshof Säkularismus und andere Interpretationsinstrumente als Strategie zur Förderung des Pluralismus einsetzen. Säkularismus als politische Ideologie schützt bereits bestehende Normen in der Gesellschaft, was es religiösen Minderheiten erschwert, religiöse Symbole in der Öffentlichkeit uneingeschränkt zu bekunden und zu zeigen. Einschränkungen der religiösen Bekundung und der Zurschaustellung von Symbolen werden eher begrenzt, wenn sie in halbstaatlichen Organisationen zum Ausdruck kommen. Zur Diskussion steht die Frage, ob die Einschränkung von Artikel 9 in Bezug auf religiöse Symbole eine geeignete Strategie ist, um für den Wert von Kultur, Identität und den Schutz des Pluralismus zu argumentieren.
About the author
Magdalena Tilling James arbeitet als Menschenrechtsberaterin und schloss ihr Studium an der Universität Uppsala im Jahr 2013 ab. Die Autorin hat einen Bachelor-Abschluss in Religionsgeschichte und einen Master-Abschluss in Menschenrechten.