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Das Beiheft dokumentiert eine Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte. Eigentum als Herrschaftsressource scheint auf den ersten Blick einen zivilrechtlichen und einen öffentlichrechtlichen Aspekt zu verknüpfen. Aber in der Tat stützten sich frühmittelalterliche Könige auf eigene Ländereien und Domänen, um ihre Macht zu finanzieren und damit zu festigen. Später erschien dominium als Inbegriff von Herrschaft und Eigentum zugleich, sehr handfest auch in der Geschichte des Kolonialismus. Erst das 19. Jahrhundert versuchte, Amt und Privatperson wieder zu trennen. Bis in die Zeitgeschichte mit ihren neuen Nationalstaaten, totalitären Regimen, der Daseinsvorsorge und dem geistigen Eigentum erstreckt sich die thematische Spannweite der Beiträge. Die Plenumsdiskussionen sind umfassend dokumentiert und zeigen, wie Rechtshistoriker, Öffentlichrechtler und Archivare über eine Grundfrage der Verfassungsgeschichte epochenübergreifend ins Gespräch kommen.
List of contents
David BachrachAllodium und Eigentum im frühen Mittelalter. Die Basis der königlichen Macht?Stefan HammerEigentum, Vertrag und politische Herrschaft im VernunftrechtBenedikt StuchteyMit John Locke argumentieren. Eigentumsfragen als Herrschaftsressource in der Geschichte des KolonialismusReinhard MußgnugDas Eigentum des Monarchen im Wandel der VerfassungenDirk van LaakExperimentierfelder des Gemeinwohls? Infrastrukturen und die Logik des EigentumsMargrit SeckelmannDie Internationalisierung »geistiger Eigentumsrechte«Marju Luts-Sootak und Karin VisnapuuEigentum im Nationalstaat und Sozialismus - der Fall Estland als unabhängige Republik 1918-1940 und unter der SowjetherrschaftThorsten KeiserEigentum als Herrschaftsressource in totalitären RegimenSimon KempnyDie Konstruktion des Eigentumsrechts durch Gesetzgebung
About the author
Dieter Gosewinkel, Historiker und Jurist, ist Direktor des Center for Global Constitutionalism am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung und lehrt Neuere Geschichte an der Freien Universität Berlin.
Prof. Dr. Oliver Lepsius ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verfassungstheorie an de r Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster.
Prof. Dr. Peter Oestmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Münster.