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Dank des medizinischen Fortschritts leben Menschen heute länger und gesünder. Zugleich sorgt er für enorme Kostensteigerungen im Gesundheitssystem. Um Leistungskürzungen zu vermeiden, müssen Effizienzlücken geschlossen werden. Eine dieser Lücken besteht darin, dass Krankenkassen bislang die Kosten mangelhafter Implantate tragen. Wurde einem Patienten etwa ein defekter Herzschrittmacher eingesetzt, so kommen für dessen Austausch (neues Implantat und Revisions-OP) aktuell die Krankenkassen auf. Das lässt außer Acht, dass der Implantationsvertrag kein bloßer Behandlungsvertrag ist, sondern auch ein kaufrechtliches Element enthält. Daher haben Patienten bzw. deren Krankenkassen einen Nacherfüllungsanspruch gegen das behandelnde Krankenhaus als »Verkäufer« des Implantats. Das Krankenhaus kann sich seinerseits über den Verkäuferregress schadlos halten. Im Ergebnis haftet so der Mangelverantwortliche in der Lieferkette, nicht die Versichertengemeinschaft.
List of contents
1. Reichweite des Haftungsschutzes im Falle eines mangelbedingten Implantattauschs - bisheriges VerständnisVertragliche Haftung - Außervertragliche Haftung2. Der Implantationsvertrag als typengemischter Vertrag mit kaufrechtlichem LeistungselementThese: Anwendbarkeit des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts - Einführung: Vertragstypologische Zuordnung im Schuldrecht - Das kaufrechtliche Leistungselement im Implantationsvertrag - Kumulative Anwendung von Dienstvertrags- und Kaufrecht3. Abwicklung des Implantationsvertrags im Falle eines ImplantatmangelsKonkrete Reichweite der Anwendung des Kaufrechts auf den Implantationsvertrag - Regress- und sonstige Schutzmöglichkeiten des Behandelnden4. Kaufrechtliche Gewährleistung im KrankenversicherungsrechtPrivate Krankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung
About the author
Annika Daum studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Die Erste Staatliche Pflichtfachprüfung legte sie im Oktober 2017 am Oberlandesgericht Hamm ab. Im Anschluss war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Rechtsfragen der Medizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf tätig. Ab 2020 absolvierte sie das Rechtsreferendariat am Landgericht Münster mit Stationen u.a. am Universitätsklinikum Münster und am Bundessozialgericht. Seit Mai 2024 arbeitet sie am Sozialgericht in Koblenz als Richterin. Im Juli 2024 wurde Annika Daum durch die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf promoviert.