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Die inklusive Ausgestaltung gesellschaftlicher Prozesse stellt ein Kernanliegen der UN-BRK dar. Die Umsetzung dieses Kernanliegens gestaltet sich in der Realität zuweilen jedoch schwierig. Nicht zuletzt die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrechtsausschluss haben dies gezeigt. Mit dem Bundesteilhabegesetz hat der Gesetzgeber den Versuch unternommen das Rehabilitationsrecht in Gänze inklusiver auszugestalten. Vor diesem Hintergrund unternimmt die Untersuchung zunächst den Versuch, das Konzept von Partizipation im Bereich des Rehabilitations- und Teilhaberechts zu etablieren. Darüber hinaus werden dessen rechtliche Rahmenbedingungen skizziert. Es stellt sich heraus, dass der Rehabilitationsprozess an vielen Stellen Möglichkeiten der aktiven Partizipation bereithält. Es zeigt sich aber auch, dass aktive Beteiligung nur dann Gelingen kann, soweit die Leistungsberechtigten dazu befähigt sind und im Ergebnis wirkungsvolle Rechtsschutzmechanismen bereitstehen.
List of contents
EinleitungDie Wahlrechtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - Zusammenfassende Einschätzung - Ziel der Arbeit und Gang der UntersuchungA. Theoretische RahmenbedingungenBegriff und Konzept von Partizipation - Partizipation im juristischen Verständnis - Sozialrechtliche Diskussion - Zwischenergebnis - Politikwissenschaftliche Erkenntnisse zu partizipatorischer Beteiligung von Menschen - Partizipation in der Soziologie - Partizipation in der sozialen Arbeit - Disability Studies - Abgrenzung zur Nicht-Partizipation - Die »Participation Ladder« von Arnstein - Schlussfolgerungen für das Begriffsverständnis im Rehabilitationsrecht - Das Rehabilitationsrecht in Deutschland - Das Teilhabeplanverfahren als Sonderverwaltungsverfahren im Rehabilitationsrecht - Gesetzliche Ausgestaltung des Teilhabeplanverfahrens nach
19 ff. SGB IXB. Rechtliche Ausgestaltung von Partizipation de lege lataRechtliche Implementierung von Partizipation im Sozialrecht - Systematisierung der rechtlichen Ausgestaltung in personeller Hinsicht - Systematisierung der rechtlichen Ausgestaltung in sachlicher HinsichtC. Empirische Erkenntnisse zum TeilhabeplanverfahrenErster Teilhabeverfahrensbericht - Zweiter Teilhabeverfahrensbericht - Dritter Teilhabeverfahrensbericht - Vierter Teilhabeverfahrensbericht - Zwischenergebnis - Abgleich mit den theoretischen ErkenntnissenD. Abschließendes Fazit und Zusammenführung der Ergebnisse
About the author
Alexander Tietz begann im Oktober 2012 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Halle-Wittenberg, welches er 2018 mit dem ersten Juristischen Staatsexamen beendete. Daran schloss sich eine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit in zwei rehabilitationsrechtlich geprägten Projekten an. 2024 erfolgte die Promotion, während des Referendariats am Oberlandesgericht Naumburg, das im gleichen Jahr mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abgeschlossen wurde.