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Das moderne Strafrecht geht davon aus, dass jedem menschlichen Handeln ein Risiko inhärent ist, und es ist die Gesellschaft, die qualifiziert, welche dieser gefahrenverursachenden Verhaltensweisen toleriert werden und welche das Risiko übersteigen oder erhöhen; deshalb versucht es, sein Eingreifen abzugrenzen, und zwar unter dem Gesichtspunkt, dass nicht jedes Verhalten, das aus der Handlungsfreiheit heraus agiert und eine Bedingung für ein Ergebnis setzt, strafrechtlich relevant sein kann und in den Bereich der objektiven strafrechtlichen Zurechnung gestellt werden kann, was in dieser Arbeit zur Debatte steht. Ein eigenes Kapitel ist der Beteiligung des Opfers an der Ausgestaltung des Straftyps gewidmet, nämlich dann, wenn die aktive Beteiligung an jenen normativisierten Erwartungen, die nicht als absolute Rechtsgüter (Leben, Freiheit, Transit etc.) bekannt sind, diese durch das Opfer verwalten lässt und die fehlende Fürsorge oder Verwaltung dieser die Tür für eine Selbstgefährdung durch die Beteiligung des Opfers ohne Zwang oder Täuschung offen lässt.
About the author
Mein Grundstudium absolvierte ich an der Universidad Técnica Particular de Loja, wo ich den Titel eines Anwalts der Gerichte der Republik Ecuador erwarb, während ich mein Aufbaustudium an der Universidad Técnica del Norte absolvierte, wo ich meinen Master in Strafrecht erwarb, mit dem Vermerk Strafrecht.