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"Personenmehrheiten" können wegen ihrer faktischen Bedeutung von der Rechtsordnung nicht ignoriert werden. Die rechtliche Ausgestaltung von "Personenmehrheiten" variiert dabei erheblich: Während ein Familienverband auf der Grundlage natürlicher Verbundenheit "nur" für das Verhältnis der Mitglieder zueinander bedeutsam ist, können etwa zivilrechtliche Gesellschaften zum eigenständigen Rechtssubjekt gekürt werden. Daniel Dürrschmidt greift die unterschiedliche rechtliche Relevanz von "Personenmehrheiten" auf und arbeitet heraus, wie Grundrechte und Staatsstrukturmerkmale ihr Verhältnis und das ihrer Mitglieder zum Staat bestimmen. Die Verprobung der Erkenntnisse anhand ausgewählter Rechtsbereiche wie dem Steuer-, Sozial-, Polizei- und Sicherheits- sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht verdeutlicht, dass in Abhängigkeit von bereichsspezifischen Regelungsinteressen sogar eine differenzierte einfachrechtliche Behandlung von "Personenmehrheiten" geboten sein kann.
About the author
Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth; Promotion an der FAU Erlangen-Nürnberg und Aufbaustudium (LL.M.) an der University of Sydney; Tätigkeit als Rechtsanwalt und Steuerberater; Habilitation (LMU München); Lehrstuhlvertretungen unter anderem an der LMU München.