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Die Pasticheschranke gem.
51a UrhG schließt eine seit Langem bestehende Lücke im Bereich künstlerischer Nachnutzungen im nationalen Urheberrecht. Doch fallen auch Memes und GiFs in den Anwendungsbereich der Norm?Die im Jahr 2021 in das Urheberrechtsgesetz eingeführte Schrankenregelung stellt Gerichte und Rechtsanwender vor erhebliche Schwierigkeiten in ihrer Auslegung und praktischen Anwendung. Diese Arbeit bietet eine Analyse der bisher wenig beleuchteten Neuregelung aus deutscher und unionsrechtlicher Perspektive. Es wird eine praxisorientierte Definition der Pasticheschranke vorgestellt und ihre Anwendungsmöglichkeiten im analogen und digitalen Umfeld - insbesondere im Hinblick auf nutzergenerierte Medieninhalte (User Generated Content) - aufgezeigt. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass durch eine zielgerichtete Auslegung der Pasticheschranke ein angemessener Interessenausgleich erreicht werden kann, so dass keine Erweiterung des bestehenden Schrankenkataloges erforderlich ist.
List of contents
1. Der Pastiche zwischen Historie und InformationsgesellschaftDer Pastiche in Kunst und Kultur - Der Pastiche umgeben von User Generated Content in der Informationsgesellschaft2. Europarechtliche Vorgaben und nationale Umsetzung der Pasticheschranke in das UrhGVerständnis des Pastiches im französischen Urheberrecht - Europarechtliche Aspekte zur Einführung der Pasticheschranke in das UrhG - Umsetzung der Pasticheschranke in deutsches Recht3. Europarechtliche Zulässigkeit der PasticheschrankeNationale Interessenabwägung und europäischer Drei-Stufen-Test als Maßstab für die Auslegung der Pasticheschranke - Vereinbarkeit der Pasticheschranke mit dem Drei-Stufen-Test4. User Generated Content im nationalen SchrankenkatalogDer Pastiche im Verhältnis zu Parodie und Karikatur - User Generated Content im Anwendungsbereich weiterer Schrankenregelungen5. Urheberrechtliche Voraussetzungen des Pastiches gem.
51a UrhGDefinitionsansätze in der Literatur - Urheberrechtliche Voraussetzungen des Pastiches gem.
51a UrhG6. User Generated Content als PasticheRemix und Mashup - Meme und GIF - Fan-Art und Fan-Fiction - Sampling7. Der Pastiche im Spannungsverhältnis zum UrhDaGDas UrhDaG als Umsetzung von Art. 17 DSM-RL - Der Pastiche im Anwendungsbereich des UrhDaG - Erwerb vertraglicher Nutzungsrechte für sonstigen User Generated Content - Die Bedeutung des UrhDaG für den Umgang mit User Generated Content8. Ausblick für den Umgang mit User Generated Content im UrheberrechtOffener Regelungsbereich in Hinblick auf UGC - Regelungsvorschläge de lege lata - Regelungsvorschlag de lege ferenda
About the author
Antonia Karsch studierte Jura an der Humboldt Universität zu Berlin. Schon während ihres Studiums legte sie den Schwerpunkt auf das Immaterialgüterrecht und sammelte praktische Erfahrungen in einer Presse- und medienrechtlichen Kanzlei. Nach dem Abschluss des 1. Juristischen Staatsexamens setzte sie ihre Laufbahn im Bereich des geistigen Eigentums fort und arbeitete als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Kanzlei NORDEMANN. Parallel dazu verfasste sie ihre Dissertation unter Betreuung von Prof. Dr. Eva Inés Obergfell. Derzeit absolviert sie ihr Rechtsreferendariat in Berlin.