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Die Pflicht zur Wahrung der Gläubigerinteressen nach § 43 Absatz 1 Satz 1 StaRUG

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Das Pflichtengefüge von Geschäftsleitern in Restrukturierungsverfahren wirft in Wissenschaft und Praxis eine Vielzahl an Fragen auf. Der Autor leistet mit seiner Untersuchung einen Beitrag zu einer rechtssicheren Handhabung der in
43 Abs. 1 StaRUG verankerten Interessenwahrungspflicht. Hierzu untersucht er den zentralen Begriff des Gläubigerinteresses und die Bedeutung der Interessenwahrungspflicht für den Gläubigerschutz im Restrukturierungsverfahren. Zudem konturiert er den sachlichen Anwendungsbereich der Interessenwahrungspflicht. Schließlich bestimmt er ausgehend von allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen ihr Verhältnis zu den verbandsrechtlichen Geschäftsleiterpflichten sowie zu den Verbandsordnungen von AG und GmbH.

Summary

Das Pflichtengefüge von Geschäftsleitern in Restrukturierungsverfahren wirft in Wissenschaft und Praxis eine Vielzahl an Fragen auf. Der Autor leistet mit seiner Untersuchung einen Beitrag zu einer rechtssicheren Handhabung der in § 43 Abs. 1 StaRUG verankerten Interessenwahrungspflicht. Hierzu untersucht er den zentralen Begriff des Gläubigerinteresses und die Bedeutung der Interessenwahrungspflicht für den Gläubigerschutz im Restrukturierungsverfahren. Zudem konturiert er den sachlichen Anwendungsbereich der Interessenwahrungspflicht. Schließlich bestimmt er ausgehend von allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen ihr Verhältnis zu den verbandsrechtlichen Geschäftsleiterpflichten sowie zu den Verbandsordnungen von AG und GmbH.

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