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Disziplinierende Demokratie - Die Rechtspraxis der administrativen Freiheitsentzüge im Kanton Zug 1940-1985

German · Hardback

Will be released 01.06.2025

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Freiheitsentzüge, die sich gegen Erwachsene richteten, wurden in der liberalen Schweiz nicht nur aufgrund strafrechtlicher Verurteilungen angeordnet. Vielmehr waren «Anstaltseinweisungen» seit dem 19. Jahrhundert wichtiger Teil der Sozialpolitik. Diese sogenannten administrativen Versorgungen sind als Produkt demokratischer Herrschaftspraxis zu verstehen und waren mit der Einführung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung (FFE) 1981 keineswegs beendet.Das FFE-Gesetz von 1981 unterband weder die armenrechtliche Tradition, noch führte es zu grundsätzlichen rechtsstaatlichen Reformen. Mit Blick auf die Rechtspraxis im Kanton Zug analysiert die Autorin, wie administrative Einweisungen in Arbeitserziehungsanstalten 1940-1985 legitimiert wurden. Dazu zählten der Vorwurf der fehlenden Leistungsbereitschaft und der Glaube an die Erziehbarkeit der Betroffenen ebenso wie Denunziationen aus dem sozialen Umfeld. Das «partnerschaftliche» Selbstverständnis der neu aufgekommenen sozialen Arbeit änderte wenig daran, dass eine Voraussetzung für die Entlassung aus der Zwangsmassnahme in der Anpassung an gesellschaftliche Erwartungen bestand. Die in der Studie sichtbar gemachten Kontinuitätslinien der assimilierenden Praxis verändern nichts weniger als den Blick auf verdrängte Aspekte der schweizerischen Demokratie.

About the author

Judith Kälin ist promovierte Historikerin und an verschiedenen Auftragsforschungsprojekten im Spannungsfeld Fürsorge, Zwang und Freiheitsentzüge beteiligt.

Summary

Freiheitsentzüge, die sich gegen Erwachsene richteten, wurden in der liberalen Schweiz nicht nur aufgrund strafrechtlicher Verurteilungen angeordnet. Vielmehr waren «Anstaltseinweisungen» seit dem 19. Jahrhundert wichtiger Teil der Sozialpolitik. Diese sogenannten administrativen Versorgungen sind als Produkt demokratischer Herrschaftspraxis zu verstehen und waren mit der Einführung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung (FFE) 1981 keineswegs beendet.

Das FFE-Gesetz von 1981 unterband weder die armenrechtliche Tradition, noch führte es zu grundsätzlichen rechtsstaatlichen Reformen. Mit Blick auf die Rechtspraxis im Kanton Zug analysiert die Autorin, wie administrative Einweisungen in Arbeitserziehungsanstalten 1940–1985 legitimiert wurden. Dazu zählten der Vorwurf der fehlenden Leistungsbereitschaft und der Glaube an die Erziehbarkeit der Betroffenen ebenso wie Denunziationen aus dem sozialen Umfeld. Das «partnerschaftliche» Selbstverständnis der neu aufgekommenen sozialen Arbeit änderte wenig daran, dass eine Voraussetzung für die Entlassung aus der Zwangsmassnahme in der Anpassung an gesellschaftliche Erwartungen bestand. Die in der Studie sichtbar gemachten Kontinuitätslinien der assimilierenden Praxis verändern nichts weniger als den Blick auf verdrängte Aspekte der schweizerischen Demokratie.

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