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Die Arbeit analysiert die rechtlichen Implikationen eines Delistings unter Wert - illustriert am Präzedenzfall der Rocket Internet SE, welche sich nach erheblichen pandemiebedingten Kursverwerfungen delistete. Im Rahmen der Untersuchung wird die beschränkte Reichweite der Angebotsregelungen des
39 Abs. 3 BörsG ebenso kritisch hinterfragt wie die Effektivität des Anlegerschutzes im Allgemeinen. Ferner beleuchtet die Arbeit die grundlegenden Zusammenhänge von Wert und Wertermittlung, welche nicht zu einer Dichotomie im Sinne der bisher vertretenen gesellschafts- bzw. kapitalmarktrechtlichen Lösung zwingen. Erstmalig werden nähere Maßstäbe zur Bestimmung eines Delistings unter Wert aufgestellt. Die Arbeit schlägt differenzierte Reformansätze zur besseren Vereinbarkeit von Anlegerschutz und Praktikabilität vor. Sie berücksichtigt dabei sowohl nationale als auch internationale Regulierungsmodelle.
List of contents
A. EinleitungEinführung und Begründung der Thematik - Gang der UntersuchungB. GrundlagenTerminologie - Motive und Interessenlage beim Delisting - Verfassungsrechtliche Grundlagen - Entwicklung der Regulierung des Delistings durch den GesetzgeberC. Wert und WertermittlungEinleitung - Die Unterscheidung von Verkehrs- und Fundamentalwert - Börsenkurs als Ausdruck des Verkehrswertes - Börsenkurs auch als Ausdruck des FundamentalwertesD. Schutztrias beim DelistingSchutzgut - Drei mögliche Wertkonzepte für die Abfindung - Wertermittlung - KonsequenzenE. Schutzkonzeption des
39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1, Abs. 3 BörsGHandelbarkeit als Schutzgut - Fundamentalwert als maßgebliches Wertkonzept - Fundamentalwert als Wertkonzept zwingt nicht zu Mitgliedschaft als SchutzgutF. Delisting unter WertAbhängigkeit von der Schutztrias - Fundamentalwert - Verkehrswert