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Die Arbeit untersucht die Funktionen und die Grenzen der Vertragsfreiheit von vereinbarten Rechtsfolgen im englischen und deutschen Recht. Im Vergleich mit dem englischen Recht, das vor dem Hintergrund der Unterscheidung zwischen rights und remedies eine Debatte über agreed remedies kennt, zeigt die Arbeit, dass vereinbarte Rechtsfolgen auch im deutschen Recht einen eigenständigen Problemkreis bilden. Ausgehend von einer systematischen Unterscheidung zwischen Forderungsrecht und Erfüllungsanspruch, entwickelt die Arbeit ein neues Verständnis von vereinbarten Rechtsfolgen als Mittel der Rechtsdurchsetzung. Hierdurch können für Vereinbarungen, wie Vertragsstrafen und Schadenspauschalierungen, aber auch Erfüllungs-, Gewinnherausgabe- und Vertragslösungsklauseln, punktuelle Erkenntnisse gewonnen werden, welche sich auf allgemeine Wertungen und Prinzipien zurückführen lassen.
List of contents
1.Teil: Rechtsfolgen von VereinbarungenRemedies for breach of contract im englischen Recht - Vertragliche Rechtsfolgen im deutschen Recht - Vergleichendes Fazit und Implikationen für die weitere Betrachtung2. Teil: Vereinbarungen von RechtsfolgenAgreed remedies im englischen Recht - Vereinbarte Rechtsfolgen im deutschen Recht - Vergleichendes Fazit zur Analyse vereinbarter RechtsfolgenZusammenfassung in ThesenLiteratur- und Stichwortverzeichnis
About the author
Franziska Kurz studierte Rechtswissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und an der University of Oxford (M.Jur.). Sie promovierte und arbeitete als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht bei Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge) und absolvierte ihr Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Nürnberg. Derzeit ist sie Richterin auf Probe am Landgericht Nürnberg-Fürth.