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Der Vermögensbegriff gehört seit jeher zu den prominentesten Streitthemen des deutschen Strafrechts. Zwar besteht weitgehend Einigkeit, dass der Begriff nach wirtschaftlichen Kriterien bestimmt werden soll. Zum Vermögen werden daher nur solche Werte gezählt, die in Geld ausgedrückt werden können. Vielfach umstritten ist allerdings, ob jeder Geldwert unter dem Schutz des Strafrechts steht, oder ob auch normative Erwägungen eine Rolle spielen. Zur Beantwortung dieser Frage bedient sich die Arbeit der Systemtheorie Niklas Luhmanns. Die Betrachtung der Wirtschaft, des Rechts und des Verhältnisses der beiden Systeme zueinander erlaubt Rückschlüsse darauf, ob und inwieweit normative Erwägungen die Bestimmung des Vermögens im wirtschaftlichen Sinn beeinflussen. Am Ende steht ein Vermögensbegriff, der rechtliche Aspekte im Begriff des wirtschaftlichen Vermögens selbst verortet. Es handelt sich dabei um ein Gedankenexperiment, das das Recht für seine Zwecke fruchtbar machen kann.
List of contents
Einleitung1. Grundbegriffe der SystemtheorieWas ist ein System? - Wie entsteht ein System? - Wie verhält sich ein System zu seiner Umwelt?2. Wirtschaft und Recht als SystemeDie Ausdifferenzierung von Teilsystemen - Interne Kopplungen zwischen Teilsystemen3. Systemtheorie und RechtsdogmatikDie Systemtheorie als Beurteilungsmaßstab - Die Bedeutung der Systemtheorie im Recht4. Der systemtheoretische VermögensbegriffKriterien einer wirtschaftlichen Betrachtung - Auswirkungen auf die streitigen Fallgruppen - (Neuere) systemtheoretische TendenzenSchlussbemerkungen