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Gegenstand der Arbeit ist die Regulierung von Hassrede in sozialen Netzwerken ausgehend von den Grundlagen des Zivil-, Straf- und Verfassungsrechts im Jahr 2021 und unter teilweiser Beschränkung auf Facebook/Meta. Im Fokus stehen dabei das kontrovers diskutierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), verfassungsgerichtlich geprägte Leitlinien zur Abwägung von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten und zuletzt die Auswirkungen der Grundrechte auf die Nutzungsbedingungen sozialer Medien.Nach einer Beurteilung von Leistungen und Defiziten der Rechtslage im Jahr 2021 werden rechtliche sowie rechtspolitische Verbesserungsvorschläge zum wirksameren Schutz von Persönlichkeitsrechten gemacht und basierend auf einschlägigen verfassungsgerichtlichen Entscheidungen die Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen im Spannungsfeld der relevanten Grundrechtspositionen untersucht.
List of contents
Einleitung und Umgrenzung des Untersuchungsgegenstandes1. Kurskorrektur? Die Grenzen der Meinungsfreiheit in sozialen NetzwerkenVorbemerkungen - Art. 5 Abs. 1 GG im Überblick - Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und der Schutz der persönlichen Ehre - Abwägungslinien in Zeiten der Internet-Kommunikation2. Einfaches Recht, das NetzDG und andere MaßnahmenVorbemerkungen - Zivil- und Strafrecht als Mittel gegen illegale Hassrede - Das NetzDG als Mittel gegen Hassrede? - Hassrede-Regulierung auf Europäischer Ebene - Exkurs: Hassrede-Regulierung im Ausland - Koregulierung / Regulierte Selbstregulierung - Weitere Maßnahmen im Umgang mit Hassrede in sozialen Netzwerken3. Hassrede-Moderation durch AGBBeitragsentfernungen auf Grundlage der AGB von Facebook - Facebook und die Grundrechte - wie weit geht die Bindung?Zusammenfassung der Ergebnisse
About the author
Ricarda Henriette Seifert studierte Rechtswissenschaften sowie Politikwissenschaften und Islamwissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen, der Wilhelms-Universität Münster, der Humboldt-Universität Berlin sowie der American University in Beirut. Ihr Referendariat absolvierte sie beim Kammergericht Berlin mit Stationen beim Kanzleramt, einem gemeinnützigen Verein in Berlin und einer internationalen Großkanzlei. Seit 2021 ist sie Anwältin bei einer internationalen Großkanzlei in Berlin im Bereich IP und Technologie.