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Die Konnektivität des Alltags durch das Internet der Dinge führt zu einer Steigerung von Sicherheit, Komfort, Effizienz und Nachhaltigkeit. Vernetzte Fahrzeuge (SmartCar), Haushaltsgeräte (SmartHome) oder medizinische Geräte (MedicalIoT) bergen indes auch Herausforderungen für das Strafrecht und das Strafprozessrecht. Nach Darstellung rechtstatsächlicher Grundlagen wird in materieller Hinsicht ausgeführt, warum aufgrund technischen Fortschritts und bisweilen unzulänglich ausgestalteter Strafnormen auf gegenwärtiges und zukünftiges Unrecht de lege lata nicht umfassend reagiert werden kann. In prozessualer Hinsicht wird erörtert, warum für technische Ermittlungsansätze mithilfe des Internets der Dinge in vielen Fällen keine Ermittlungsmaßnahme der StPO anwendbar ist und inwieweit solche Ermittlungen mit übergeordneten Grundsätzen wie bspw. dem Schutz des Kernbereichs höchstpersönlicher Lebensgestaltung oder der Selbstbelastungsfreiheit kollidieren. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Promotionspreis des Fachbereichs Rechtswissenschaft der FAU Erlangen-Nürnberg und mit dem Staedtler-Preis 2024.
List of contents
Einleitung: Smarte Geräte - Smartes Strafrecht?1. Rechtstatsächliche GrundlagenDas Internet der Dinge (IoT) - Der Bezug zum Strafrecht - Das Strafrecht der Dinge2. Das Internet der Dinge und das materielle StrafrechtMateriellrechtliche Herausforderungen - Aktuelle Reformbestrebungen des Gesetzgebers - Fazit der materiellrechtlichen Betrachtungen3. Das Internet der Dinge und das StrafprozessrechtDas Internet der Dinge als digitale Ermittlungsperson - Grundrechtsschutz von IoT-Daten und Systemen - Strafprozessuale Eingriffsnormen für den Zugriff auf Daten, Geräte und Systeme des IoT - Strafprozessuale Grundsätze und Grenzen im Zusammenhang mit dem IoT - Fazit der strafprozessualen BetrachtungenSchlussbemerkungenLiteratur- und Sachwortverzeichnis
About the author
Florian Nicolai studierte Rechtswissenschaft an der FAU Erlangen-Nürnberg und absolvierte sein Referendariat im OLG-Bezirk Nürnberg. Bereits während Studium und Referendariat war er, zunächst als studentische Hilfskraft, später als wissenschaftlicher Mitarbeiter, am Institut für Strafrecht der FAU Erlangen-Nürnberg tätig. Seine Promotion erfolgte im August 2023 im Rahmen des DFG-Graduiertenkollegs 'Cyberkriminalität und Forensische Informatik'. Derzeit ist Florian Nicolai Akademischer Rat a.Z. an der FAU Erlangen-Nürnberg. Darüber hinaus ist er assoziierter Wissenschaftler am Institutet för rättsinformatik (The Swedisch Law and Informatics Research Institute) der Universität Stockholm.