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Die sogenannten Durchgangsärzte (kurz: D-Ärzte) sind im System der gesetzlichen Unfallversicherung sowohl für die Durchführung der besonderen Heilbehandlung als auch für die (vorgelagerte) Entscheidung verantwortlich, welche Art der berufsgenossenschaftlichen Versorgung (allgemeine oder besondere) für den jeweiligen Arbeitsunfallverletzten erforderlich ist. Dadurch nehmen sie im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren eine Doppelfunktion ein: Einerseits sind sie (wie die Vertragsärzte innerhalb der GKV) ärztliche Leistungserbringer, die auf Grundlage privater Behandlungsverträge tätig werden, andererseits fungieren sie als Entscheidungsorgan der staatlichen Unfallversicherungsträger. Aus dieser Doppelfunktion ergibt sich die in dieser Arbeit untersuchte Frage, welche Rechtsnatur (private oder öffentlich-rechtliche) den Tätigkeiten des D-Arztes zukommt, und wer in der Konsequenz für seine Behandlungsfehler haftet - der Staat im Wege der Amtshaftung oder der D-Arzt selbst.
List of contents
EinführungGegenstand und Ziel der Untersuchung - Gang der Untersuchung1. Grundlagen der durchgangsärztlichen HaftungDas Durchgangsarztverfahren - Anwendbarkeit der Amtshaftung für das Fehlverhalten Privater2. Die Rechtsnatur der durchgangsärztlichen WeiterbehandlungDie Bestimmung der Rechtsnatur der ärztlichen Tätigkeit (Regel-Ausnahme-Prinzip) - Die Rechtsnatur der Heilbehandlung als sozialversicherungsrechtliche Leistung3. Die Rechtsnatur der durchgangsärztlichen ErstbehandlungDie Rechtsnatur der Entscheidung des Durchgangsarztes - Auswirkungen auf die Rechtsnatur der entscheidungsvorbereitenden Heilbehandlungsmaßnahmen4. Zusammenfassung der ErgebnisseLiteratur- und Stichwortverzeichnis
About the author
Noreen Schwuchow studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i. Brsg und an der Universidade de Coimbra mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens promovierte sie bei Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies und war als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Kanzlei für Medizinrecht in Freiburg sowie in einer Sozietät mit gesundheitsrechtlichem Schwerpunkt in Berlin tätig. Seit November 2022 ist sie Rechtsreferendarin am Kammergericht Berlin.