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Basierend auf einer funktionalen Rechtsvergleichung erforscht diese Arbeit neue Ansätze zur Förderung der weiterhin unerreichten Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. Hierzu wird zunächst im Rahmen einer akteurszentrierten Untersuchung aufgezeigt, dass sich vor allem die Arbeitgeber und die behördliche Diskriminierungsbekämpfung als Anknüpfungspunkte für neue Entgeltgleichheitsregeln eignen. Daran anknüpfend werden drei Ansätze aus dem angelsächsischen Rechtsraum analysiert, die Arbeitgeber zur Durchführung von Entgeltprüfverfahren anhalten sollen: eine Einrede gegen Entgeltgleichheitsklagen bei Durchführung eines Prüfverfahrens, eine Prüfungspflicht sowie eine gerichtliche Prüfungsanordnung bei Feststellung einer Diskriminierung. Im Anschluss wird in einer von drei Behördenmodellen (EEOC, EHRC, PEO) ausgehenden Analyse herausgearbeitet, dass für die Entgeltdiskriminierungsbekämpfung eine unabhängige, auf die Arbeitswelt fokussierte und mit speziellen Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnissen ausgestattete Bundesbehörde eingesetzt werden sollte.
List of contents
Einleitung
Ziel und Gegenstand der Untersuchung - Gang der Untersuchung
1. Entgeltungleichheit in Deutschland
Grundsatz der Entgeltgleichheit - Entgeltdiskriminierung in der Praxis
2. Akteure im Kampf um Entgeltgleichheit
Theoretischer Rahmen: Entgeltgleichheit als regulatory space - Akteure im Entgeltgleichheitsraum - Potenzial der Akteure bei der Diskriminierungsbekämpfung
3. Neue Wege zur Entgeltgleichheit
Ausgangspunkt: das angelsächsische Entgeltgleichheitsrecht - Einbindung der Arbeitgeberseite - Ausweitung der behördlichen Diskriminierungsbekämpfung
Schlussbetrachtung
Literatur- und Stichwortverzeichnis
About the author
Hagen Trübenbach studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen, der ¿stanbul Üniversitesi und der University of Wisconsin (Madison). Im Anschluss an das Erste Juristische Staatsexamen promovierte er in Gießen als Promotionsstipendiat der Heinrich-Böll-Stiftung am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte unter Prof. Dr. Thorsten Keiser. Anschließend absolvierte er sein Referendariat in Hessen. Seit Oktober 2023 ist er als Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle in Frankfurt a.M. in der Abteilung Arbeitsrecht tätig.