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Wirtschaftlichkeitserwägungen im Rahmen von Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung - Dargestellt am Beispiel des finanzbehördlichen Verfahrensermessens i. S. d. § 88 Abs. 2 S. 2 AO

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Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung des Bedeutungsgehaltes von "Wirtschaftlichkeit", insbesondere als einem Leitgedanken, als einer (An-)Forderung an das Verwaltungshandeln sowie einer verfahrensermessensleitenden Erwägung. Durch eine strukturierte Aufarbeitung der Konturen, Charakteristika und Ausprägungen des Wirtschaftlichkeitsgedankens werden ein umfassendes Wirtschaftlichkeitsverständnis sowie die Gestaltungskraft des Wirtschaftlichkeitsgedankens in Bezug auf administratives Handeln und Entscheiden nachgezeichnet und damit insbesondere zur wissenschaftlichen Durchdringung der Bedeutung von "Wirtschaftlichkeit" als einer entscheidungserheblichen Erwägung anhand eines konkreten Beispiels des positiven Rechts beigetragen.

Summary

Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung des Bedeutungsgehaltes von „Wirtschaftlichkeit“, insbesondere als einem Leitgedanken, als einer (An-)Forderung an das Verwaltungshandeln sowie einer verfahrensermessensleitenden Erwägung. Durch eine strukturierte Aufarbeitung der Konturen, Charakteristika und Ausprägungen des Wirtschaftlichkeitsgedankens werden ein umfassendes Wirtschaftlichkeitsverständnis sowie die Gestaltungskraft des Wirtschaftlichkeitsgedankens in Bezug auf administratives Handeln und Entscheiden nachgezeichnet und damit insbesondere zur wissenschaftlichen Durchdringung der Bedeutung von „Wirtschaftlichkeit“ als einer entscheidungserheblichen Erwägung anhand eines konkreten Beispiels des positiven Rechts beigetragen.

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