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Das Recht der Nachrichtendienste enthält die Selbstbeschränkung des Staates, wahre Informationen auch dann nicht zu nutzen, wenn sie dem Betroffenen oder dem Ansehen des Verwaltungsverfahrens schaden. Angelehnt an die strafprozessuale Dogmatik der Beweisverbotslehre belegt die Arbeit die Existenz von Informationsverwendungsverboten im Nachrichtendienstrecht. Dabei wendet sie eine modifizierte Abwägungslösung an, die die Stellung der Nachrichtendienste in der deutschen Sicherheitsarchitektur als Gefahrenabwehrbehörden angemessen berücksichtigt. Im Vergleich zur strafprozessualen Diskussion kommt den absoluten Informationsverwendungsverboten eine ungleich größere Bedeutung zu, weil im Rahmen internationaler Kooperationen die grundrechtlichen Mindeststandards regelmäßig unterlaufen werden. Die hieraus abgeleiteten Änderungsvorschläge berücksichtigen die herausgehobene Stellung der Dienste zum Schutze innerer und äußerer Sicherheit und bringen den Grundrechtsschutz und die Staatsaufgabe Sicherheit in einen schonenden Ausgleich.
List of contents
1. Einleitung2. Verwertungsverbote bei Polizei und Strafverfolgung3. Übertragung der Systematik der Beweisverbote im Strafverfahren auf das Recht der Nachrichtendienste4. Selbstständige nachrichtendienstliche Informationsverwendungsverbote5. Wirkung und Reichweite von nachrichtendienstlichen Informationsverwendungsverboten6. Zusammenfassung der Ergebnisse der rechtlichen Analyse7. Aus den Ergebnissen der rechtlichen Analyse abgeleiteter ÄnderungsbedarfLiteraturverzeichnisSachwortverzeichnis
About the author
Johannes Höhner ist Verwaltungswissenschaftler und Referent im öffentlichen Dienst. Nach seinem Studium zum Diplom Verwaltungswirt (FH) an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung absolvierte er den Master of Public Administration (M.A.) an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.