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Seit der 1. Auflage des Kommentars hat sich das Ausländer- und Integrationsgesetz stark verändert. Nicht nur wurde der Titel angepasst, um die gesellschaftliche und staatliche Bedeutung der Integration zu betonen - auch verschiedene Regelungsbereiche haben weitreichende Änderungen erfahren. Dazu zählen Bestimmungen über die Integration und die vorläufige Aufnahme sowie jene, die im Zusammenhang mit der Umsetzung verschiedener Volksinitiativen und schengenrechtlicher Erweiterungen stehen und letztlich zahlreiche Änderungen der datenschutzrechtlichen Normen. Gleichzeitig hat sich die Praxis bedeutend weiterentwickelt. Die 2. Auflage knüpft an das bewährte Konzept der Vorauflage an und berücksichtigt die eingetretenen Neuerungen und Weiterentwicklungen umfassend.
Ausgewiesene Fachpersonen aus Justiz, Verwaltung und Wissenschaft leisten mit dieser Kommentierung einen Beitrag zur rechtsstaatlich befriedigenden Anwendung des Gesetzes. Alle Kommentierungen enthalten Querbezüge zum Freizügigkeitsabkommen EU/EFTA und zur bisherigen Gerichts- und Verwaltungspraxis, welche kritisch reflektiert wird.
Summary
Seit dem Erscheinen der 1. Auflage des Kommentars haben zahlreiche Regelungsbereiche des Ausländer- und Integrationsgesetzes weitreichende und umfassende Änderungen erfahren. Dazu gehören unter anderem die Bestimmungen über die Integration und jene über die vorläufige Aufnahme. Hinzu kommen bedeutende und für die Praxis tiefgreifende Änderungen und Anpassungen von Bestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes im Zusammenhang mit der Annahme von Volksinitiativen (Masseneinwanderungsinitiative, Ausschaffungsinitiative), politischen Vorstössen (z.B. die Bedeutung von Sozialhilfebezug für den Widerruf von Bewilligungen und die Möglichkeit der Rückstufung) sowie schengenrechtlicher Erweiterungen (insbesondere datenschutzrechtliche Normen). Hinzu kommt, dass sich auch in Praxis und Rechtsprechung seit der 1. Auflage des Kommentars stark zugenommen und bedeutende Weiterentwicklungen vorgebracht hat. All diese Änderungen, Neuerungen und Weiterentwicklungen werden in der 2. Auflage des Kommentars aufgegriffen und kritisch reflektiert. In sämtlichen Kommentierungen werden dabei auch Querbezüge zum Freizügigkeitsabkommen EU/EFTA hergestellt. Als Autorinnen und Autoren konnten wiederum ausgewiesene Fachpersonen aus Justiz, Verwaltung und Wissenschaft gewonnen werden.
Foreword
Kommentiert von ausgewiesene Fachpersonen aus Justiz, Verwaltung und Wissenschaft