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Öffentliches Recht. Gewerbeuntersagung und erweiterte Gewerbeuntersagung

German · Paperback / Softback

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Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 2,3, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit wurde im Fach "Öffentliches Recht" erstellt. Der Fall behandelt eine Gewerbeuntersagung und eine erweiterte Gewerbeuntersagung.

Die Klage von W hat Aussicht auf Erfolg, soweit sie zulässig und begründet ist.

Zunächst müsste der Verwaltungsrechtsweg eröffnet sein.

Mangels aufdrängender Spezialzuweisung kann sich der Verwaltungsrechtsweg nur nach § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO ergeben. Vorliegen ist eine Untersagung des Gewerbes nach der Gewerbeordnung gegenständlich, sodass keine solche Entscheidung vorliegt.

Die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bestimmt sich nach der Generalklausel des § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO, wonach zunächst eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art vorliegt, sofern die Streitigkeit nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht zugwiesen ist. Die Streitigkeit ist öffentlich-rechtlicher Natur, wenn die streitentscheidende Norm, hier § 35 GewO, solche des öffentlichen Rechts sind. Diese berechtigten ausschließlich einen Hoheitsträger und sind somit öffentlich-rechtlicher Natur (modifizierte Subjektstheorie).
Vorliegend wird nach § 35 Abs. 1 S. 1 GewO die zuständige Behörde einseitig berechtigt, eine Gewerbeuntersagung zu erteilen. Daher sind die streitentscheidenden Normen öffentlich-rechtlicher Natur. Folglich handelt es sich hier um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit.

Auch liegt keine doppelte Verfassungsunmittelbarkeit vor, da weder materielles Verfassungsrecht gegenständlich ist noch ausschließlich die Verfassungsorgane streiten nach § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO.

Der Verwaltungsrechtsweg ist nicht eröffnet, wenn die Streitigkeit einem anderen Gericht durch Bundes- (§ 40 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 VwGO) oder dem Landesgesetz (§40 Abs. 1 S. 2 VwGO) ausdrücklich zugewiesen ist. Eine abdrängende Sonderzuweisung nicht ersichtlich.

Die Voraussetzungen des § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO liegen vor. Mithin ist der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO eröffnet.

Product details

Authors Anonymous
Publisher Grin Verlag
 
Languages German
Product format Paperback / Softback
Released 10.01.2024
 
EAN 9783346995254
ISBN 978-3-346-99525-4
No. of pages 28
Dimensions 148 mm x 210 mm x 3 mm
Weight 56 g
Subject Social sciences, law, business > Law > Public law, administrative procedural law, constitutional procedural law

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