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Das deutsche Besteuerungsverfahren ist durch das Deklarations- sowie Verifikationsprinzip geprägt. Grundsätzlich obliegt es der Finanzbehörde nach
88 Abs. 1 AO, den steuerlich relevanten Sachverhalt jedes einzelnen Steuerpflichtigen zu ermitteln. Die jeweiligen für die Besteuerung relevanten Informationen verwirklichen sich jedoch regelmäßig in der Sphäre des Steuerpflichtigen. Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung i. S. v. Art. 3 Abs. 1 GG ist der Staat aber auf diese Informationen des Steuerpflichtigen angewiesen. Der Steuerpflichtige ist daher nach den
90 ff. AO zur Mitwirkung verpflichtet. Inwiefern die Finanzverwaltung die Vorlage von ohne Rechtspflicht erstellten, internen Unterlagen von dem Steuerpflichtigen verlangen kann, ist seit jeher ungeklärt. Diese Forschungslücke schließt die Autorin mit ihrer Arbeit. Hierzu entwickelt sie das Institut des steuerverfahrensrechtlichen Internums, das als bewegliches System unter gewissen Umständen zur Einschränkung der Vorlagepflicht des Steuerpflichtigen führt.
List of contents
1. Einleitung2. GrundlagenBesteuerungsverfahren - Gegenüberstehende Interessen - Relevante Informationen - Entstehungsorte der Daten3. Ermächtigungsnormen für ZugriffsrechteZugriffsrechte gegenüber dem Steuerpflichtigen - Zugriffsrechte gegenüber Dritten - Allgemeine Frage der Abgrenzung von Sachverhalt und Rechtswürdigungen4. Vergleich mit der Reichweite anderer VorlagepflichtenSteuerrecht - Strafrecht - Zivilrecht - Öffentliches Recht5. RechtspositionenEinzelunternehmer - Kapitalgesellschaften - Personengesellschaften6. Steuerverfahrensrechtliches InternumDogmatische Herleitung - Inhalt und Grenzen7. Rechtfertigungsebene (de lege lata)Rechtsprechung - Ermessenskriterien8. Vorlagepflicht de lege ferendaHandeln durch den Gesetzgeber - Abgeleitete Handlungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung - Vorlage auf freiwilliger Basis9. ZusammenfassungLiteraturverzeichnis, Rechtsprechungsübersicht und Sachwortverzeichnis
About the author
Ann-Christin Wolf studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Steuerrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main (Erstes Staatsexamen 2019). Im Anschluss daran verfasste sie ihre Dissertation unter Betreuung von Prof. Dr. Philipp Lamprecht (Professur für Steuerrecht und Zivilrecht), an dessen Lehrstuhl sie gleichzeitig als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig war. Im Februar 2023 wurde Ann-Christin Wolf an der Goethe-Universität Frankfurt am Main promoviert. Seit März 2022 absolviert sie das juristische Referendariat in Hessen.