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Den deutschen Nachrichtendiensten ist gesetzlich ein wichtiger Teil staatlicher Sicherheitsgewährleistung überantwortet: Für politische Entscheidungsträger fungieren sie als Frühwarnsysteme für innere und äußere Gefährdungen der Bundesrepublik Deutschland und im Wirkungsverbund mit Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften tragen sie zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten bei. "Sicherheit" hat sich hierbei zu einem zentralen gesellschaftlichen Wertebegriff entwickelt, an den Sicherheitsbedürfnisse einzelner Bürgerinnen und Bürger anknüpfen. Zugleich sind die Nachrichtendienste verpflichtet, individuelle Freiheitsverbürgungen des Grundgesetzes nicht zu verletzen. Den Rechtsgrundlagen nachrichtendienstlicher Tätigkeit kommt die Aufgabe zu, den Schutz grundrechtlicher Freiheiten und die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit miteinander in Einklang zu bringen.
List of contents
Jan-Hendrik Dietrich/Klaus Ferdinand Gärditz/Kurt Graulich/Christoph Gusy/Gunther Warg Vorwort
FachvorträgeWolfgang Durner Extremismus und wehrhafter Verfassungsstaat -
Uwe Backes Radikalisierung als Mehrebenenproblem - Ein Forschungsüberblick -
Foroud Shirvani Grenzen der Beobachtung von Parteien und Abgeordneten -
Volker Krichbaum Rechtspraktischer Standpunkt: Vom Prüffall zum Verdachtsfall zur extremistischen Bestrebung -
Martin Morlok Verfassungsschutz und demokratische Willensbildung -
Dietrich Murswiek Die Einwirkung des Verfassungsschutzes auf demokratische Willensbildungsprozesse -
Ralf Brinktrine Extremismus im Öffentlichen Dienst - Grundfragen und aktuelle Trends -
Konstantin von Notz Die Rolle der Nachrichtendienste in der Extremismusbekämpfung
Panel 1: Nachrichtendienstliche Radikalisierungsprävention und -aufklärungAndrea Böhringer/Ivana Hristova/Karoline Linzbach Tagungsbericht Panel 1: Nachrichtendienstliche Radikalisierungsprävention und -aufklärung -
Björn Schiffbauer Wie viel Radikalisierung verträgt die Demokratie? -
Markus Möstl Wie früh darf ein Frühwarnsystem warnen? Grenzen der Aufklärbarkeit von Radikalisierung -
Thomas Pfeiffer Rechtspraktischer Standpunkt: Radikalisierungsprävention durch Verfassungsschutz
Panel 2: Aufklärung von Extremismus im AuslandOussama Azarzar/Maryam Kamil Abdulsalam/Soo Min Kim Tagungsbericht Panel 2: Aufklärung von Extremismus im Ausland -
Tristan Barczak Nachrichtendienstliche Beobachtung internationaler extremistischer Netzwerke - mehr als eine Zuständigkeitsfrage?
Podiumsdiskussion: Radikalisierung und Extremismus als Gegenstände nachrichtendienstlicher AufklärungOussama Azarzar/Andrea Böhringer/Ivana Hristova/Maryam Kamil Abdulsalam/Soo Min Kim/Karoline Maria Linzbach
About the author
Jan-Hendrik Dietrich (Herausgegeben von) ist Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Berlin und Direktor am Center for Intelligence and Security Studies der Universität der Bundeswehr in München.
Klaus Ferdinand Gärditz (Herausgegeben von) Born 1975; studied law at the University of Bonn; 2002 doctorate; 2009 habilitation; Professor of Public Law at the Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; full member of the North Rhine-Westphalian Academy of Sciences, Humanities and the Arts.
Kurt Graulich (Herausgegeben von) ist Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin und Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D.
Christoph Gusy (Herausgegeben von) ist Professor für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der Universität Bielefeld.
Gunter Warg (Herausgegeben von) ist Professor am Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes in Brühl.