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Der Cyberraum ist eine Dimension, deren Bedeutung für die Zukunft kaum überschätzt werden kann. Je stärker das private und öffentliche Leben mit ihm verknüpft sind, desto stärker wird er ein Raum der Auseinandersetzung. Um auf diese Entwicklungen auch mit militärischen Mitteln zu reagieren, wurde im April 2017 das Kommando Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr eingerichtet. Gesonderte Rechtsgrundlagen für Operationen der neuen Cyberstreitkräfte wurden nicht geschaffen. Das wehrverfassungsrechtliche Regime ist aber ersichtlich nicht auf Cyberoperationen zugeschnitten - es hat vielmehr den Einsatz herkömmlicher physischer Waffengewalt vor Augen. Der Autor untersucht, ob und wie die bisherigen Regelungen auf neuartige Cyberoperationen angewendet werden können. Die Arbeit zeigt auf, dass die Verfassung aufgrund ihrer Normoffenheit grundsätzlich in der Lage ist, neue technologische Entwicklungen zu erfassen. Sie offenbart aber gleichzeitig, dass für einige Anwendungsszenarien von Cyberoperationen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
List of contents
1. Einführung, Forschungsstand und Gang der Untersuchung2. Cyberoperationen der Streitkräfte - technische und organisatorische GrundlagenDer Cyber- und Informationsraum - Definition und Typen von Cyberoperationen - Organisation der Streitkräfte im Cyber und Informationsraum - Zusammenfassende Definitionen und Schlussfolgerungen zu den technischen Grundlagen von Cyberoperationen3. Grundlagen zu den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für CyberoperationenGenerelle Anwendbarkeit der wehrverfassungsrechtlichen Regelungen - Abgrenzung zwischen Cyberoperationen im In- und Ausland - Der Einsatzbegriff des Art. 87a Abs. 2 GG - Zusammenfassende Thesen zu den Grundlagen von Cyberoperationen und Verfassungsrecht4. Inländische CyberoperationenZulässigkeit von Cyberoperationen ohne Einsatzcharakter - Zulässigkeitsvoraussetzungen von Cyberoperationen mit Einsatzcharakter5. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen und Grenzen für Cyberoperationen im AuslandDer wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt - Cyberoperationen im Rahmen von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit - Art. 26 Abs. 1 GG und die Grundrechte als weitere verfassungsrechtliche Grenzen von Cyberoperationen6. SchlussbetrachtungenGrundlegende Einordnungsschwierigkeiten von Cyberoperationen in die Systematik des Wehrverfassungsrechts - Cyberangriffe als Auslöser einer Verteidigungslage - Cybereinsätze im Rahmen von Art. 87a Abs. 3, 4 GG und Art. 35 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 GG - Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für Cyberoperationen im Ausland
About the author
Thomas Hintzen studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht an der EBS Universität in Wiesbaden und der Stellenbosch University in Südafrika. Im Jahr 2018 legte er die erste juristische Prüfung ab und absolvierte ein Jahr später einen Master in Wirtschaftswissenschaften. Im Anschluss begann er mit dem Schreiben seiner Doktorarbeit am Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht bei Prof. Dr. Sebastian Graf von Kielmansegg an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Das Dissertationsprojekt von Thomas Hintzen wurde mit einem Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert. Seit September 2022 absolviert er seinen juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Düsseldorf. 2023 wurde er zum Dr. iur. promoviert.
Report
»Thomas Hintzen hat in einer gut lesbaren Art und Weise ein kurzweiliges Werk vorgelegt, dass die aktuellen verfassungsrechtlichen Streitstände umfassend behandelt und dabei Grundzüge der Teilstreitkraft CIR vermittelt. Dabei befasst er sich vertieft mit Streitständen, untersucht diese mit Blick auf die Effektivität der Landesverteidigung und vermag so praktikable Rechtsauslegungen anzubieten. Bei dem Werk handelt es sich mithin um eine gelungene Einführung in die verfassungsrechtlichen Fragestellungen von Cyberoperationen und der Entwicklung der korrespondierenden nationalen und internationalen Rechtsrahmens.« Tyron Christopher Wangard, in: Bundeswehrverwaltung, 1/2025