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Der Titel der Arbeit ist Problemstellung und Ziel zugleich. Trotz der Verbandsklage aus dem UmwRG verbleiben weiterhin große Teile des Umwelt- und Klimaschutzes im Eigenverantwortungsbereich der Exekutive und Legislative. Eine objektiv-rechtliche Ausrichtung, unbestimmte Formelkompromisse, unverbindliche Absichtserklärungen und vieles mehr erschweren die Justiziabilität. Die Arbeit zeigt, an welchen Stellen die exekutive wie legislative 'Blackbox' für die Judikative geöffnet werden kann und muss. Die Arbeit trägt dazu bei, dass die Individual- und Verbandsklagen nicht als interessensegoistische Mittel verstanden sein müssen. Sie können demokratisch-funktional sein, können sie doch dabei helfen, demokratisch erlassenes Recht zu aktivieren. Die Arbeit setzt da an, wo diese Möglichkeiten im Klima- und Umweltschutz strukturell geschwächt sind. Strukturell meint dabei keine bestimmten Umweltsektoren zu vertiefen, sondern sich auf die in einem System inhärenten Probleme zu konzentrieren.Ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis der Maria-Giovanna Cubeddu-Wiedemann Stiftung für die beste Dissertation mit internationalem Bezug an der der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg im Jahr 2024.
List of contents
A. EinleitungProblemstellung und Ziel der Arbeit - Gang der Untersuchung - BegriffsbestimmungenB. Zugang zu GerichtenGrundlagen der Rügebefugnis und des Rechtsschutzes - Grundlagen des Rechtsschutzes im Klima- und UmweltschutzC. Entwicklungskräfte im Klima- und UmweltschutzEntwicklung des Klima- und Umweltschutzes - Entwicklung des klima- und umweltschützenden Rechtsschutzes - Entwicklungsziele und -tendenzenD. Verwaltungsprozessualer Klima- und UmweltschutzEinordnung und Abgrenzung - VerwaltungsrechtswegE. Eine neue Ära des verwaltungsrechtlichen Umwelt- und Klimaschutzes?Justiziabilität für Individualklagen - Justiziabilität für VerbandsklagenF. Verfassungs-, unions- und völkerrechtlicher Klima- und UmweltschutzVerfassungsrechtlicher Klima- und Umweltschutz - Unionsrechtlicher Klima- und Umweltschutz - Völkerrechtlicher Klima- und Umweltschutz - Das Instrument der KlimaklageG. Warum sich etwas ändern kann, muss und wo die Grenzen erreicht sindWarum Klimaklagen nicht illegitim und Gerichte nicht die »falschen« Orte sind - Warum der Gang zu Gericht lohnenswert sein kann - Wo der Gang zu Gericht an seine Grenzen stößtH. Ausblick und ZusammenfassungKein Kollaps der Justiz bei geweiteter Justiziabilität - Schlussbemerkung und zusammenfassende ThesenLiteraturverzeichnis, Internetquellen und Stichwortverzeichnis
About the author
Till Arne Storzer studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen und der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Nachdem er Mitte 2020 das erste Staatsexamen abschloss, promovierte er als externer Doktorrand am Lehrstuhl von Prof. Dr. Alexander Graser LL.M. (Harvard) von der Universität Regensburg. Währenddessen arbeitete er im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Kanzlei Hengeler Mueller in Düsseldorf und KPMG Law in Hamburg. Ende 2022 begann er mit dem Referendariat am Oberlandesgericht in Hamburg mit Stationen unter anderem im Deutschen Bundestag und der Europäischen Kommission.
Report
»Die Arbeit von Till Arne Storzer steht für die eindrucksvollen Promotionsleistungen der jüngeren Juristengeneration. Sie ist ambitioniert in ihrer Zielsetzung, aber nicht doktrinär, durchgehend methodisch kontrolliert. Der Verwaltung soll beim Gesetzesvollzug auch in einem ertüchtigten Rechtsschutzsystem bleiben, was der Verwaltung ist. Das am 21. März 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich ist in der Arbeit nicht mehr berücksichtigt. Eine echte Lücke erwächst ihr daraus nicht, weil das Gesetz das materielle Recht und das deutsche Konzept der Klagebefugnis unberührt lässt.« Prof. Dr. Udo Steiner, in: Bayerische Verwaltungsblätter, 8/2024