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Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus bewegt sich derzeit auf zwei Ebenen. In den historischen Wissenschaften, einschließlich der Rechtsgeschichte, schreiten Professionalisierung und »Historisierung« voran. Dagegen zeigt sich in der Tagespolitik und in der Kriminalistik wieder ein unverhüllter und zunehmend organisierter Rechtsextremismus. In Parteien und Parlamenten verlieren die Tabus, die bisher Kontaktaufnahme nach »rechts« verwehrten, ihre Kraft. »Lernen aus der Geschichte« scheint nur in begrenztem Umfang möglich zu sein.
Der Band vereint Studien zu Methodenproblemen der Rechtsgeschichte (I), zum Staats- und Verwaltungsrecht, zu Verwaltungslehre und Verwaltungsgerichtsbarkeit im Nationalsozialismus (II) sowie zum Wiederaufbau von Verwaltung und Justiz nach dem Zusammenbruch des NS-Staates (III). Ihr verbindendes Motiv ist die Überzeugung, daß die Rechtsgeschichte zwar an jener »Historisierung« teilnimmt, aber in diesem Fall auch eine besondere politische Verantwortung zu tragen hat.
Die englische Fassung dieses Buchs ist unter dem Titel »The Law under the Swastika« (Chicago 1998) erschienen.
List of contents
"Recht im Unrecht" - Vorurteile und Werturteile der rechtshistorischen Forschung zum Nationalsozialismus - Die Rechtsgeschichte im Nationalsozialismus. Umrisse eines wissenschaftsgeschichtlichen Themas - "Fortschritte der Rechtsgeschichte" in der Zeit des Nationalsozialismus? - Gemeinschaft und Volksgemeinschaft. Zur juristischen Terminologie im Nationalsozialismus - Im Bauch des Leviathan - Staatsrechtslehre im Nationalsozialismus - Verwaltungsrechtswissenschaft im Nationalsozialismus - Die "Wiederbelebung der Verwaltungslehre" im Nationalsozialismus - Die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Nationalsozialismus - "Hart, aber gerecht". Die Wehrmachtjustiz im Dienst des Nationalsozialismus - Die "Weiße Rose" und ihre Richter - Rechtsordnung und Justizpolitik 1945-1949 - Entstehung und Entwicklung des Bundessozialgerichts - Theodor Maunz - Ein Staatsrechtslehrerleben
About the author
Michael Stolleis, geboren 1941, Balzan-Preisträger 2000, ist seit 1975 Professor für Öffentliches Recht, Neuere Rechtsgeschichte und Kirchengeschichte an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a. M. und seit 1991 Direktor am dortigen Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte.
Summary
Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus bewegt sich derzeit auf zwei Ebenen. In den historischen Wissenschaften, einschließlich der Rechtsgeschichte, schreiten Professionalisierung und »Historisierung« voran. Dagegen zeigt sich in der Tagespolitik und in der Kriminalistik wieder ein unverhüllter und zunehmend organisierter Rechtsextremismus. In Parteien und Parlamenten verlieren die Tabus, die bisher Kontaktaufnahme nach »rechts« verwehrten, ihre Kraft. »Lernen aus der Geschichte« scheint nur in begrenztem Umfang möglich zu sein.
Der Band vereint Studien zu Methodenproblemen der Rechtsgeschichte (I), zum Staats- und Verwaltungsrecht, zu Verwaltungslehre und Verwaltungsgerichtsbarkeit im Nationalsozialismus (II) sowie zum Wiederaufbau von Verwaltung und Justiz nach dem Zusammenbruch des NS-Staates (III). Ihr verbindendes Motiv ist die Überzeugung, daß die Rechtsgeschichte zwar an jener »Historisierung« teilnimmt, aber in diesem Fall auch eine besondere politische Verantwortung zu tragen hat.
Die englische Fassung dieses Buchs ist unter dem Titel »The Law under the Swastika« (Chicago 1998) erschienen.