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Das BGB

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Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem "liberalem" bzw. "unsozialem" Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft?Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.

List of contents

1 Einführung 92 Das BGB als Privatrechtskodifikation 132.1 Privatrecht - Eine kleine Begriffsgeschichte 132.1.1 Rom 142.1.2 Ius publicum und ius privatum im Alten Reich vor 1780 152.1.3 Privatrecht als Ausdruck der Trennung von Staat und Gesellschaft 192.2 Kodifikation 282.2.1 Rechtseinheit 302.2.1.1 Rechtsvereinheitlichung durch Rechtswissenschaft 332.2.1.1.1 Rechtsreform durch Ausbildungsreform: Savignys Reformmodell von 1808 332.2.1.1.2 Wege zum Volksgeist zwischen Rationalität und Intuition 362.2.1.1.3 Exegese 402.2.1.1.4 Vertiefung: D. 12, 1, 18, pr. und 41.1.36 und der dingliche Vertrag in
929 S. 1 BGB422.2.1.1.5 Geschichte 472.2.1.1.6 System 492.2.1.1.7 Vertiefung: Puchtas Klassifikation der Servituten 562.2.1.1.8 Die Pandektenvorlesungen als Symbol der nationalen Einheit 612.2.1.1.9 Einfluss der Pandektenvorlesungen auf das BGB 632.2.1.2 Rechtsvereinheitlichung durch Rechtsprechung 692.2.1.3 Rechtsvereinheitlichung durch Gesetzgebung 792.2.1.3.1 Rechtseinheit und Reform 792.2.1.3.2 Rechtsvereinheitlichung in der Kommissionsarbeit 822.2.2 Vollständigkeit 862.2.2.1 Vollständige Regelung des Privatrechts? 862.2.2.2 Lückenlosigkeit? 912.2.2.3 Lückenfüllung durch Prinzipien 932.2.2.4 Vertiefung: Die Materialien zum BGB 992.3 Ergebnis: Das BGB als Kodifikation des Privatrechts 1043 Eine Kodifikation in Zeiten des Übergangs (1870 - 1914) 1053.1 Politik: Von frei zu sozial 1053.1.1 Zwischen zwei Epochen: Gründerjahre und Gründerkrach 1053.1.2 Das "unsoziale BGB"? 1083.1.3 Kodifikation und Sondergesetze 1123.1.4 Vertiefung: "Rechtsmissbrauch" 1173.1.5 Die Krise der Form als "Zwillingsschwester der Freiheit" 1233.2 Rechtswissenschaft: Von den Pandekten zum Gesetz 1283.2.1 Der Sturz vom Thron 1283.2.2 Abschied vom Volksgeist 1303.2.3 Neue Wege 1363.3 Justiz: Richterkönig oder Subsumtionsautomat? 1413.3.1 Das BGB als Gefängnis des Richters? 1413.3.2 "Richterrecht" 1433.3.3 Richterlicher Umgang mit dem BGB vor 1914 1513.3.4 Vertiefung: Die "Entdeckung" der positiven Vertragsverletzung 1553.4 Leitperspektiven auf das weitere 20. Jahrhundert 1594 Epochen des BGB im 20. Jahrhundert 1614.1 Erster Weltkrieg (1914 - 1918) 1614.1.1 Krieg als Labor der Intervention 1614.1.2 Zweifel am Gesetzgeber 1624.1.3 Neue dogmatische Lösungen 1644.2 Weimarer Republik (1918 - 1933) 1674.2.1 Verfassungsprivatrecht? 1674.2.2 Das BGB und der soziale Wandel in Ehe und Familie 1704.2.3 "Sozialisierung" 1724.2.4 Vertragsfreiheit? 1764.2.4.1 Die organisierte Wirtschaft 1764.2.4.2 Vertiefung: Abkehr vom Willensbezug in der Dogmatik1844.2.5 Krisendogmatik 1904.2.5.1 Weiterdenken der Kriegsprobleme 1904.2.5.2 Generalklauseln als dogmatische und rechtspolitische Herausforderung 1954.2.5.2.1 Die Aufwertungsfrage 1954.2.5.2.2 Die "Flucht in die Generalklauseln" 2004.2.6 "Gesetzesdämmerung"? 2054.3 Nationalsozialismus (1933 - 1945) 2114.3.1 Privatrecht im Nationalsozialismus? 2114.3.2 Vertiefung: Folgenreiche Diskussionen um den nationalsozialistischen Vertragsbegriff 2154.3.2.1 Vom Anspruch zur Pflicht 2184.3.2.2 Von der Willensübereinstimmung zum sozialtypischen Verhalten 2214.3.3 Umwertung des BGB 2304.3.3.1 Wertungsjurisprudenz I 2304.3.3.2 Politisierung der Generalklauseln 2384.3.3.3 Richterliche Umwertungen des BGB 2404.3.4 Sonderrecht 2484.3.4.1 Spezialnormen 2494.3.4.2 Ungleichheit als Rechtsprinzip 2514.3.4.3 Neue Gesetzestechnik: Generalklauseln, Auslegungsvorschriften und Missbrauchsvorbehalte 2574.3.5 Das Projekt eines Volksgesetzbuches 2604.3.6 Das BGB im Zweiten Weltkrieg 2644.4 DDR (1949 - 1989) 2684.4.1 Privatrecht im Sozialismus? 2684.4.2 "Restzivilrecht" 2724.4.3 Umwertung des BGB 2794.4.4 Das ZGB der DDR 2874.5 Besatzungszeit und Bundesrepublik Deutschland (1945 - 2002) 2924.5.1 Entnazifizierung des

About the author










Hans-Peter Haferkamp hat die Professur für Bürgerliches Recht, Neuere Privatrechtsgeschichte und Deutsche Rechtsgeschichte an der Universität zu Köln und leitet als Direktor das Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte, Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte.

Summary

Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft?

Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.

Additional text

Aus: soziopolis – Katharina Isabel Schmidt – 12.07.2022

[…] zusammenfassend lässt sich sagen, dass Haferkamp mit seinem Lehrbuch zum „Wissen zum BGB“ Lehrenden wie Studierenden eine wertvolle Ressource an die Hand gegeben hat, anhand derer die deutsche Privatrechtsgeschichte eindrücklich dargestellt und nachvollzogen werden kann. Insbesondere in Anbetracht des hohen Stellenwerts, welchen das BGB in der juristischen Ausbildung bis heute einnimmt, erscheint sein Ansatz, die deutsche Privatrechtskodifikation von 1900 als Hauptdarstellerin auftreten zu lassen, didaktisch wertvoll. Es steht zu hoffen, dass Haferkamps Anliegen, durch Historisierung des Examensstoffs Studierende zu „besser[en] Jurist[:innen]“ zu machen, Erfolg beschert sein wird.

Report

Aus: Juristenzeitung - Juristische Bücher des Jahres - Reinhard Zimmermann - Jahrgang 78 (2023) / Heft 19
[...] Das Buch ist ein wirklicher Glücksfall: nicht nur für jeden Studenten, sondern ebenso für Kollegen und jeden Juristen, der mit dem BGB arbeitet.
Aus: soziopolis - Katharina Isabel Schmidt - 12.07.2022
[...] zusammenfassend lässt sich sagen, dass Haferkamp mit seinem Lehrbuch zum "Wissen zum BGB" Lehrenden wie Studierenden eine wertvolle Ressource an die Hand gegeben hat, anhand derer die deutsche Privatrechtsgeschichte eindrücklich dargestellt und nachvollzogen werden kann. Insbesondere in Anbetracht des hohen Stellenwerts, welchen das BGB in der juristischen Ausbildung bis heute einnimmt, erscheint sein Ansatz, die deutsche Privatrechtskodifikation von 1900 als Hauptdarstellerin auftreten zu lassen, didaktisch wertvoll. Es steht zu hoffen, dass Haferkamps Anliegen, durch Historisierung des Examensstoffs Studierende zu "besser[en] Jurist[:innen]" zu machen, Erfolg beschert sein wird.

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