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Die Untersuchung befasst sich mit dem Zertifizierungsprozess der Sportverbände für Sportgeräte, die in ihrer Sportart verwendet werden. Die Zertifizierung gewährleistet die Sicherheit und Gleichheit im Sport. Die Homologation gehört zu den Kerntätigkeiten eines Verbandes, denn sie bestimmt die Regeln einer Sportart mit.Die Homologation beschränkt jedoch den Wettbewerb auf den Beschaffungsmärkten der jeweiligen Sportgeräte sowie dem Teilmarkt für Wettkampfsportgeräte. Daher untersucht diese Arbeit, unter welchen Voraussetzungen die Beschränkungen gerechtfertigt werden können (Art. 101 AEUV) und ob sie einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung darstellen (Art. 102 AEUV). Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Homologation notwendig ist, um den ordnungsgemäßen Ablauf des Sports zu sichern. Die Wettbewerbsbeschränkungen können daher gerechtfertigt werden, solange die Homologationsregeln nicht unverhältnismäßig gestaltet und die verlangten Gebühren rein kostendeckend sind.
List of contents
Einführung1. TeilHomologation - Prinzipien und Struktur der Sportverbände2. TeilAnwendbarkeit des europäischen und deutschen Kartellrechtes - Art. 101 AEUV - Art. 102 AEUV - Rechtsfolgenebene3. TeilDiskrepanz zwischen Recht und Realität - Konkretisierungen des VerhältnismässigkeitsgrundsatzesZusammenfassung der Arbeit in ThesenLiteraturverzeichnisListe der zitierten GerichtsentscheidungenAnhang - Regelwerke der VerbändeSachwortverzeichnis
About the author
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und der University of New South Wales in Sydney absolvierte er das Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht. Während der Promotion war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Kanzlei in Hamburg tätig. Jan Lohse ist als Richter in Hamburg tätig.
Report
»Insgesamt also eine wichtige Arbeit zu einem für die Rechtsanwendung ebenso wichtigen Problemkomplex. Interessant (vielleicht sogar erfreulich) ist auch die Tatsache, dass mittlerweile eigentlich kartellrechtsferne Youtuber und sonstige 'Content Creators' sich mit den monopolistischen Zügen von Homologationsordnungen befassen. [...] Das Thema ist also durchaus Mainstream-fähig.« Jacob Kornbeck, in: Zeitschritf für Vertriebsrecht, 1/2025