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Bislang bestand nahezu Einigkeit, dass dem Europäischen Verwaltungsrecht die filigrane Differenzierung zwischen Beurteilungsspielraum und Ermessen - die einen Grundpfeiler der deutschen Verwaltungsrechtsdogmatik darstellt und von diesem maßgeblich vorangetrieben wurde - unbekannt ist. Maßgeblich rührt das Verständnis sog. administrativer Letztentscheidungsrechte aus dem frühen Wirtschaftsverwaltungsrecht der 1980er Jahre, welche die Breite heute existierenden Referenzgebiete kaum abdecken kann. Vor diesem Hintergrund stellt die Arbeit eine mögliche Dogmatisierung des bestehenden Verständnisses eines einheitlichen administrativen Letztentscheidungsrechts auf den Prüfstand und macht den Versuch der methodischen Anbindung im mehrdimensionalen System des Europäischen Verwaltungsrechts. Die Untersuchung erfolgt dabei nicht aus der abstrakten Flughöhe einer deutschen Systembildung (»Allgemeiner Teil« und »Besonderer Teil«), sondern aus den konkreten Referenzgebieten des Fachrechts heraus.
List of contents
Einleitung
1. Allgemeiner Teil: Beurteilungsspielräume im Europäischen Verwaltungsrecht
Beurteilungsspielraumdogmatik und Problemstellung - Gang der Untersuchung
2. Beurteilungsspielräume im Migrationsrecht
Das Migrationsrecht als Raum gelockerter Gesetzesbindung - Gesamtergebnis im Migrationsrecht
3. Beurteilungsspielräume im Umwelt- und Planungsrecht
Gelockerte Gesetzesbindung aufgrund naturwissenschaftlicher Beurteilung - Der ökologische Verwaltungsfreiraum im System unionaler Letztentscheidungsrechte - Ergebnis im Umweltrecht
4. Dogmatische Strukturen unionaler Letztentscheidungsrechte
Ursprungsquellen unionaler Letztentscheidungsrechte - Auswirkungen unionaler Letztentscheidungsrechte - Gesamtergebnis
Fazit und Thesen
Beurteilungsspielraumdogmatik - Referenzgebiete - Letztentscheidungsrechtskonzept - Kompetenzgrenzen - Thesen
Literatur- und Sachwortverzeichnis
About the author
Abdelkader Rbib studierte von 2014 bis 2018 Rechtswissenschaften an Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Von 2017 bis 2019 war Herr Rbib wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer international tätigen Kanzlei im Steuerrecht. Von 2019 bis 2021 promovierte Herr Rbib bei Professor Dr. Klaus Ferdinand Gärditz an der Universität Bonn. Zugleich arbeitete er von 2019 bis 2020 als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Arbeitsrecht bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei. 2020 begann Herr Rbib sein Referendariat am OLG Köln und fokussierte sich auf das Arbeitsrecht. Er absolvierte Stationen beim BIBB, einer Arbeitsrechtskanzlei und einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Seit 2023 ist er Rechtsanwalt im Arbeitsrecht bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei.