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Der medizinisch-technologische Fortschritt der vergangenen Jahrzehnte hat zu einer hochtechnisierten und einfach zugänglichen Schwangerenvorsorge geführt. Mit
15 GenDG hat der Gesetzgeber die Zulässigkeit pränataldiagnostischer Kontrollen erstmals gesetzlich geregelt. Kritikpunkte an dieser Regelung gibt es jedoch viele: Die in der Praxis nur schwer umsetzbaren Aufklärungs- und Beratungserfordernisse, die Regelung zu sog. spätmanifestierenden Krankheiten (
15 Abs. 2 GenDG), die Einsetzung der Gendiagnostik-Kommission usw. Die Arbeit zeigt auf, dass der Gesetzgeber mit
15 GenDG zwar einen ausreichenden Ungeborenenschutz gewährleistet, dabei jedoch ungerechtfertigt in die Grundrechte der Schwangeren eingreift. Auch die Einsetzung einer Expertenkommission zur Konkretisierung der Voraussetzungen des
15 Abs. 1 S. 1 GenDG erweist sich als verfassungsrechtlich problematisch. Die Arbeit schließt mit einem rechtspolitischen Vorschlag für eine Novellierung des
15 GenDG.
List of contents
Einleitung
Einführung in die Thematik - Gang der Untersuchung
1. Medizinisch-naturwissenschaftliche Grundlagen der Pränataldiagnostik
Vorgeburtliche Untersuchungsverfahren - Erkenntnismöglichkeiten und Handlungsoptionen nach PND
2. Einfachgesetzliche Analyse des
15 GenDG
Entstehungsgeschichte - Voraussetzungen der Pränataldiagnostik de lege lata
3. Verfassungsrechtliche Vorgaben für das Recht der Pränataldiagnostik
Einleitung - Verfassungsrechtliche Vorgaben
4. Verfassungsrechtliche Analyse des
15 GenDG
Zulässigkeitsbeschränkung vorgeburtlicher genetischer Untersuchungen,
15 Abs. 1 S. 1 GenDG - Untersuchungsverbot spätmanifestierender Krankheiten,
15 Abs. 2 GenDG - Rechtsstellung des biologischen Vaters - Normative Konkretisierungskompetenz der Gendiagnostik-Kommission
5. Zusammenfassung und Reformvorschlag
Regelungsvorschlag eines
15 GenDG-E - Erläuterung des Normtextes
About the author
Paulina Svensson studierte von 2014 bis 2019 Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Im Jahr 2022 wurde sie durch die juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München promoviert. Sie war Stipendiatin der FAZIT-Stiftung und arbeitete als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei einer wirtschaftsrechtlichen Boutique-Kanzlei in München. Zurzeit absolviert sie ihr Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Hamm, u.a. mit einer Station im Bundesministerium des Innern.