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Die Edition in dritter AuflageSeit Begründung des HANDBUCHS DES STAATSRECHTS sind gravierende politische Veränderungen eingetreten, die nicht zuletzt auch in staats- und verfassungsrechtlicher Hinsicht eine völlig neu konzipierte und erweiterte Auflage erforderlich machten. In diesem Zusammenhang konnten die Herausgeber zahlreiche Staatsrechtslehrer als neue Autoren gewinnen. Die Edition ist wieder auf zehn Bände angelegt.Neuerungen:- alle Beiträge von Grund auf überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht- neue verfassungsrechtliche Fragestellungen und Themen sind berücksichtigt- gravierende politische Veränderungen - Staatsrecht und Entwicklung des Europarechts"Staat in Aktion"Die Mittel staatlichen Handelns haben sich vom klassischen Eingriff des Polizei- und Steuerrechts vielfach zum Planen, Warnen und Empfehlen, zu finanziellen Anreizen, informalem Zusammenwirken, zu tatsächlicher Organisationshilfe und Datenherrschaft verschoben. Der Staat nutzt vermehrt seine Macht des Geldes, seine Organisationskraft, seinen geistigen Einfluss. Diese neuen Herausforderungen beantwortet der neue Band. Insgesamt 27 Beiträge widmen sich der tatsächlichen Entwicklung, ihrer staatsrechtlichen Bedeutung und ihren praktischen Folgen. Ein Muss für jeden mit dem Staatsrecht Befassten.Bei Fortsetzungsbezug (insg. 10 Bände) 15 % Rabatt auf den jeweiligen Einzelpreis!ISBN 978-3-8114-6666-1
Report
Für jeden am Staat und an der Politik Interessierten - und dazu sollten alle Juristen gehören - führt an diesem Band kein Weg vorbei.JuS-Magazin 3/2008Den hohen Erwartungen, die die drei ersten Bände des Handbuchs geweckt haben, werden die beiden hier besprochenen vollauf gerecht. Der wissenschaftliche Standard ist durchweg exzellent, was selbstredend Kritik im Detail nicht ausschließt. Und zu der vorzüglichen Ausstattung der Bücher kann man den Verlag nur beglückwünschen.Prof. Dr. Hans- Werner Laubinger in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg 4/2008Dass der Inhalt auch in den nach Stoff und Autoren unveränderten Teilen durchweg auf aktuellen Stand gebracht worden ist, bedarf ebensowenig ausdrücklicher Erwähnung wie die bewährte inhaltliche Qualität des Handbuchs.RA Prof. Dr. Herrmann Weber in: NVwZ 2/2008