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In der Praxis wird das UN-Kaufrecht immer noch regelmäßig - bewusst oder unbewusst - abgewählt. Einer der häufigsten dafür angegebenen Gründe ist ein angeblich zu hohes Maß an Rechtsunsicherheit bei der Anwendung von UN-Kaufrecht. Der Autor untersucht, inwiefern eine Abwahl aufgrund vermeintlicher Rechtsunsicherheit überzeugt. Es wird aufgezeigt, dass der pauschale Vorwurf zu großer Rechtsunsicherheit bei der Anwendung des UN-Kaufrechts nicht mehr haltbar ist. Kern der Untersuchung ist dabei unter anderem eine vertiefte Auseinandersetzung und Darstellung zu der Fülle an Arbeitsmitteln und deutscher sowie internationaler Rechtsprechung zum UN-Kaufrecht. Ferner wird anhand einer ausführlichen Analyse der vorhandenen internationalen Literatur und Judikatur untersucht und aufgezeigt, wie rechtssicher sich mittlerweile sowohl der Anwendungsbereich bestimmen als auch zentrale (exemplarisch ausgewählte) materielle Rechtsfragen des UN-Kaufrechts beantworten lassen.
List of contents
Einleitung
1. Die Entstehungsgeschichte und die Abwahl des UN-Kaufrechts
Die Entstehungsgeschichte - Die Abwahl des UN-Kaufrechts
2. Die Rechtsunsicherheit als Abwahlgrund
Die Grundlagen und Faktoren von Rechts(un)sicherheit - Einfallstore für Rechtsunsicherheit im Umgang mit dem CISG
3. Einzelbetrachtung
Arbeitsmittel zum CISG - Aufbau und Rechtsbehelfssystem - Anwendungsbereich des Übereinkommens - Regelungsbereich des Übereinkommens - »Wesentliche Vertragsverletzung« (Art. 25 CISG) - Einbeziehung von AGB - Sich kreuzende AGB (»battle of the forms«) - Bestimmung der Untersuchungs- und Rügefrist (Art. 38 Abs. 1, Art. 39 CISG) - International einheitliche Anwendung (Art. 7 Abs. 1 CISG)
Zusammenfassende Schlussbetrachtung
Literatur- und Stichwortverzeichnis
About the author
Patrick Droese studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Bayreuth und Würzburg und war in Würzburg am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht sowie Internationales Privatrecht der Julius-Maximilians-Universität Würzburg tätig. Seit 2015 arbeitet er als Rechtsanwalt in internationalen Anwaltssozietäten und ist spezialisiert auf die Bereiche Mergers & Acquisitions, Private Equity, Venture Capital sowie Gesellschaftsrecht.