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Die Wahl der Ausbildung ist eine wesentliche Frage im Leben eines jeden Menschen, die grundrechtlich geschützt ist. Trotzdem ist die Aufnahme des gewünschten Studiums nicht immer sicher. Übersteigt die Bewerberzahl die vorhandenen Kapazitäten, so kann das Grundrecht des Einzelnen an den vorhandenen Kapazitäten »scheitern«. Im Rahmen des Auswahlprozesses hat er nur noch eine Chance auf Zulassung. Kern der Arbeit ist es, die Spannungsverhältnisse zwischen den betroffenen, oftmals kollidierenden Grundrechten und sonstigen Gütern von Verfassungsrang im Bereich der Hochschulzulassung zu untersuchen. Dabei werden insbesondere die vorhandenen Gestaltungsspielräume, die das Grundgesetz den staatlichen Akteuren im Zusammenhang mit der Hochschulzulassung gewährt, und deren Grenzen aufgezeigt. Da die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Dogmatik Lücken, Unklarheiten und Widersprüche aufweist, entwickelt der Autor eine Dogmatik für den Bereich der Hochschulzulassung.
List of contents
A. Einleitung
B. Die Hochschulzulassung: Begriffe und Geschichte
Die Zulassung zu staatlichen Hochschulen - Der Numerus clausus - Die Geschichte der Hochschulzulassung
C. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Kernpunkte der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung - Analyse der Rechtsprechung
D. Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Hochschulzulassung
Freiheit und Hochschulzulassung - Die Gleichheit bei der Hochschulzulassung
E. Zusammenfassung
Literatur- und Sachverzeichnis
About the author
Der Autor studierte Rechtswissenschaften in Münster (Westfalen) und Exeter. 2017 legte er sein erstes juristisches Staatsexamen ab. Danach arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht, Abt. II, der juristischen Fakultät der Universität Münster. Währenddessen absolvierte er als Stipendiat den LL.M. 'Erbrecht und Unternehmensnachfolge' der jurGrad gGmbH in Münster. Sein zweites juristisches Staatsexamen legte der Autor im Jahr 2022 am OLG Frankfurt am Main ab. Im Mai 2022 wurde er von der Universität Leipzig zum Dr. jur. promoviert. Derzeit arbeitet er als Anwalt in einer Frankfurter Boutique-Kanzlei für Wirtschafts- und Kapitalmarktrecht.