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Der Staat schafft und gestaltet Arbeitsmärkte insbesondere in frauendominierten Branchen. Dennoch dürfen Gewerkschaften den Staat in dieser Funktion nicht mit Forderungen adressieren. Das Verbot des politischen Streiks begründen Rechtsprechung und Rechtswissenschaft mit dem Tarifbezug. Die Auseinandersetzung von Hans Carl Nipperdey, Ernst Forsthoff und deren Opponent Wolfgang Abendroth anlässlich des Zeitungsstreiks im Jahr 1952 legte den Grundstein für das deutsche Streikrechtsverständnis. Der Tarifbezug und das Verbot des politischen Streiks sind bis heute auf die Argumente Nipperdeys und Forsthoffs zurückzuführen, obwohl sie im Widerspruch zur grundgesetzlichen Dogmatik stehen. Eine vom Tarifbezug unabhängige Begründung des Streikrechts hingegen ist möglich. Der politische Streik kann vor dem Hintergrund völkerrechtsfreundlicher Auslegung des Grundgesetzes rechtmäßig sein. Ansatzpunkte für eine Umsetzung dieser Neukonzeption des Streikrechts finden sich in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Bundesarbeitsgerichts.
List of contents
Einführung: Der »politische« Streik in frauendominierten Branchen1. Eingrenzung der ForschungsfragenStand der rechtswissenschaftlichen Diskussion zum Tarifbezug des Arbeitskampfrechts und zum »politischen« Streik - Begriffe des Arbeitskampfs, Streiks und »politischen« Streiks - Aufbau der Arbeit und Forschungsfragen2. Tarifbezug des Arbeitskampfrechts und Verbot des »politischen« StreiksGrundgesetzliche Gewährleistungen des Streikrechts - Unions- und völkerrechtliche Gewährleistungen des Streikrechts - Ursprung und Kontinuitäten von Tarifbezug des Arbeitskampfrechts und Verbot des »politischen« StreiksZusammenfassung und SchlussbetrachtungLiteraturverzeichnisPersonen- und Stichwortverzeichnis
About the author
Theresa Tschenker studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Sie promovierte bei Prof. Dr. Eva Kocher am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht, Zivilverfahrensrecht der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und war dort als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Neben der Promotion arbeitete sie für das Forschungsprojekt 'Modelle der Live-in-Pflege' der Hans-Böckler-Stiftung und forschte am Department of Mercantile and Labour Law, University of the Western Cape, South Africa. Sie absolviert momentan ihr Referendariat am Kammergericht Berlin unter anderem mit Stationen bei einer Kanzlei für Arbeitnehmer*innen und am Arbeitsgericht Berlin.
Report
»Vor diesem Hintergrund erscheint die vorliegende, nach Fragestellung und Methodik der Untersuchung vorzüglich gearbeitete Monographie auch für das österreichische Recht von großem Interesse, weil sie aufzeigt, dass die generelle Pönalisierung des politischen Streiks schon in Deutschland auf keiner dogmatisch stringenten Grundlage beruht und demnach selbst dort einer grundlegenden Neuausrichtung bedürfte.« Prof. Dr. Peter Jabornegg, in: Das Recht der Arbeit, 1/2025