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Sind »kreative« Erzeugnisse von Systemen »künstlicher Intelligenz« urheberrechtlich geschützt? Wie sind die Systeme selbst einzuordnen? Welche Regelungen gelten für deren Training und Nutzung? Die Untersuchung beantwortet diese und umgebende Fragen anhand von künstlichen neuronalen Netzwerken. Letztere stellen das Urheberrecht und die Leistungsschutzrechte durch die Art ihrer Erstellung und Entscheidungsfindung vor ungeahnte Herausforderungen. Spiegelbildlich entspringen auch ihre Erzeugnisse einem emergenten Prozess. Die Untersuchung betrachtet den Gesamtkomplex de lege lata und widmet sich der Schutzwürdigkeit der Erzeugnisse de lege ferenda. Hier wird insbesondere deren Verhältnis zu menschlicher Kreativität beleuchtet, um ein potentielles Regulierungsmodell zu erarbeiten. Da neuronale Netzwerke bei ihrer Erstellung wie ihrer Nutzung auf Daten angewiesen sind, wird zuletzt der rechtliche Charakter dieser Prozesse samt potentiell anwendbarer Schrankenregelungen in den Blick genommen.
List of contents
Einführung in den Untersuchungsgegenstand
1. Realbereichsanalyse
2. Rechtliche Rahmenbedingungen der Untersuchung de lege lata
3. Neuronale Netzwerke als Objekt urheberrechtlichen Schutzes
4. Erzeugnisse neuronaler Netzwerke als Objekt urheberrechtlichen Schutzes de lege lata
5. Der Einsatz von neuronalen Netzwerken und leistungsschutzrechtlicher Schutz de lege lata
6. Erzeugnisse neuronaler Netzwerke als Objekt des Schutzes umgebender Rechtsgebiete de lege lata
7. Schutzbedürftigkeit von deep creations im UrhG de lege ferenda
8. Upstream neuronaler Netzwerke
9. Rechtlicher Rahmen einer Regulierung de lege ferenda
Zusammenfassung der Thesen
Literatur- und Stichwortverzeichnis
About the author
Lucas Jager studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Immaterialgüterrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Während des Studiums nahm er an der Humboldt Law Clinic Internetrecht teil. Im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen arbeitete er über mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei im Bereich Technik, Medien und Telekommunikation. Seit 2021 ist er Referendar am Kammergericht.