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Dieses Buch präsentiert Forschungsergebnisse, die vielem widersprechen, was in den vergangenen Jahrzehnten zu Hugo Grotius' Beitrag zum modernen Asylrecht vertreten wurde. So birgt sein Asylkonzept Keime individueller Rechte. Grotius' Argumentation zur Aufnahme von Personen, die aus einer Zwangslage heraus migrierten, eng verbunden mit der Aufnahme von Sephardim, gilt unabhängig von kolonialen Erwägungen. Asyl konnte vor politischer Verfolgung schützen. Grotius kannte Elemente eines umfassenden Asylkonzepts: Auslieferungsschutz bei unverdienter Feindseligkeit, Schutz vor existenziellen Bedrohungen durch Aufnahme und gesicherte Rechtsstellung. Der Status von 'Expulsi' bei Grotius ähnelte manchem, was sich im 'Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge' finden lässt. Trotz gravierender Schwächen der frühneuzeitlichen Argumentation lässt uns die Beschäftigung mit ihr umgekehrt manche gegenwärtigen juristischen oder rechtspolitischen Positionen als fremd und kritikwürdig erscheinen.
List of contents
1. Relevanz: Asyl und Non-Refoulement im aktuellen Völkerrecht2. Asyl - in Grotius' Werk nur ein Gegenstand zwischenstaatlicher Rechtsverhältnisse?3. Aufnahme von Expulsi und kommerzielle oder koloniale Unternehmungen4. Expulsi in den Remonstrantie über die Regelungen betreffend Jüdinnen und Juden5. Expulsi in Über das Recht des Kriegs und des Friedens6. Politische Verfolgung, der politische Charakter des Asyls und die Rechte auf ein Asylverfahren sowie auf Asyl7 »Recepit nec dedidit«: Elemente eines umfassenden Asylkonzepts in Grotius' Werk8. Hugo Grotius und Menschenrechte9. Grotius' Beitrag zum inzwischen erreichten Bestand von Rechten der Refugees / Réfugié(e)s10. Grotius und aktuelle Debatten in politischer und Rechtsphilosophie11. SchlussLiteratur-, Personen- und Stichwortverzeichnis
About the author
Rainer Keil studierte in Trier und Heidelberg Rechtswissenschaft und absolvierte den Juristischen Vorbereitungsdienst in Mannheim. Nach 2. jur. Staatsprüfung und Anwaltstätigkeit mit aufenthalts- und asylrechtlichem Schwerpunkt in Stuttgart betreute er ab Herbst 2000 als akad. Mit. die Anwaltsorientierte Juristenausbildung der Juristischen Fakultät Heidelberg, für deren Dekanatsgeschäftsführung er seit Frühjahr 2002 zuständig ist. Auf die Promotion zum Dr. iur. folgten Publikationen zu prozess-, aufenthalts- und asylrechtlichen, demokratietheoretischen, rechtsphilosophischen und ideengeschichtlichen Themen.