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Können Eheleute ohne Konfessionszugehörigkeit evangelisch-reformiert getraut werden? Wer darf am Abendmahl teilnehmen? Ist die Taufe Voraussetzung für die Konfirmation? Und was hat sich eigentlich mit der neuen Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz konkret verändert?Der Kirchenjurist Christian R. Tappenbeck gibt eine systematische Einführung in das evangelische Kirchenrecht, insbesondere in seiner reformierten Prägung. Verständlich stellt er die kirchenrechtlichen Schwerpunkte wie Gottesdienst, Kasualien und kirchliche Strukturen dar und erläutert die theologischen Grundlagen dazu. Vertiefungskapitel widmen sich aktuellen Kontroversen - z. B. volkskirchliches Selbstverständnis, Ämterlehre und Kirchengemeinschaften als neue Gemeindeform - und gehen auf das Kirchenrecht evangelischer Freikirchen ein. Die vorliegende zweite Auflage berücksichtigt auch die jüngsten kirchenrechtlichen Entwicklungen. Ein konzises und praxistaugliches Werk für Studienzwecke und für anregende Einblicke ins evangelische Kirchenrecht.
Summary
Können Eheleute ohne Konfessionszugehörigkeit evangelisch-reformiert getraut werden? Wer darf am Abendmahl teilnehmen? Ist die Taufe Voraussetzung für die Konfirmation? Und was hat sich eigentlich mit der neuen Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz konkret verändert?
Der Kirchenjurist Christian R. Tappenbeck gibt eine systematische Einführung in das evangelische Kirchenrecht, insbesondere in seiner reformierten Prägung. Verständlich stellt er die kirchenrechtlichen Schwerpunkte wie Gottesdienst, Kasualien und kirchliche Strukturen dar und erläutert die theologischen Grundlagen dazu. Vertiefungskapitel widmen sich aktuellen Kontroversen – z. B. volkskirchliches Selbstverständnis, Ämterlehre und Kirchengemeinschaften als neue Gemeindeform – und gehen auf das Kirchenrecht evangelischer Freikirchen ein. Die vorliegende zweite Auflage berücksichtigt auch die jüngsten kirchenrechtlichen Entwicklungen. Ein konzises und praxistaugliches Werk für Studienzwecke und für anregende Einblicke ins evangelische Kirchenrecht.