Fr. 96.00

Der Verjährungseinredeverzicht

German · Hardback

Shipping usually within 1 to 3 working days

Description

Read more

Summary

Der Verjährungseinredeverzicht ist in der Praxis ein äusserst wichtiges Mittel des Verjährungsmanagements. Der Schuldner erklärt einen Verjährungseinredeverzicht in der Regel dann, wenn der Gläubiger aufgrund des bevorstehenden Verjährungseintritts damit droht, den behaupteten Anspruch mit einer Betreibung oder Klage durchzusetzen. Ein Verjährungseinredeverzicht verschafft den Parteien Zeit, einvernehmlich eine aussergerichtliche Einigung anzustreben, ohne dass diese durch den drohenden Verjährungseintritt erschwert wird.

Das schweizerische Privatrecht hat seit dem 1. Januar 2020 ein neues Verjährungsrecht mitsamt einem revidierten Art. 141 OR über den Verjährungseinredeverzicht. Die Revision von Art. 141 OR bringt verschiedene Neuerungen mit sich. In vielen Punkten hielt der Gesetzgeber aber auch an der Rechtslage unter dem vor der Revision geltenden Recht fest. Ziel der vorliegenden Dissertation ist es, die revidierte Bestimmung über den Verjährungseinredeverzicht in seiner Gesamtheit zu erfassen und Unklarheiten zu beseitigen. Dabei ist der Autor bemüht, dogmatisch vertretbare und gleichzeitig für die Praxis taugliche Lösungen aufzuzeigen.

Product details

Authors Raphael Märki
Publisher Dike
 
Languages German
Product format Hardback
Released 15.03.2023
 
EAN 9783038914709
ISBN 978-3-03891-470-9
No. of pages 374
Dimensions 155 mm x 225 mm x 24 mm
Weight 650 g
Series Eximius
Eximius 4
Subjects Social sciences, law, business > Law

Swissness, Anwendungsbereich, Verjährungsfristen des OR AT, Überblick Revision

Customer reviews

No reviews have been written for this item yet. Write the first review and be helpful to other users when they decide on a purchase.

Write a review

Thumbs up or thumbs down? Write your own review.

For messages to CeDe.ch please use the contact form.

The input fields marked * are obligatory

By submitting this form you agree to our data privacy statement.