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Die Arbeit behandelt die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit im Allgemeinen, wobei sie sich den Zugang zu diesem Problem über eine Untersuchung des Spannungsverhältnisses des konkreten Leibes- bzw. Lebensgefährdungsvorsatzes zum bedingten Verletzungs- bzw. Tötungsvorsatz und zur bewussten Fahrlässigkeit im Besonderen verschafft. Im Hinblick auf eine in Rechtsprechung und Schrifttum zu beobachtende Tendenz zur Identifizierung des konkreten Leibes- bzw. Lebensgefährdungsvorsatzes mit bedingtem Verletzungs- bzw. Tötungsvorsatz setzt sie sich im Schwerpunkt mit den Begründungen der rein kognitiven und kognitiv-voluntativen Vorsatzkonzeptionen, dem Wesen des Vorsatzes an sich und den Charakteristika des konkreten Gefährdungsvorsatzes sowie - unter Berücksichtigung interdisziplinärer Erkenntnisse - der Entwicklung einer Methode zur Feststellung von Vorsatz in Abgrenzung zur Fahrlässigkeit auseinander.
List of contents
Einleitung1. Abschied vom konkreten Gefährdungsvorsatz de lege ferenda?Aktuelle Entwicklungen zum konkreten Gefährdungsvorsatz - Prolegomena zum Vorsatz2. Konkrete Gefährdungsdelikte de lege lataGrundlinien zum Verhältnis von konkretem Gefährdungsvorsatz und Verletzungs- bzw. Tötungsvorsatz - Grundlinien zum Verhältnis von konkretem Gefährdungsvorsatz und Fahrlässigkeit - Ergebnis3. Untersuchung zur Feststellung von Vorsatz in Abgrenzung zur FahrlässigkeitBestandsaufnahme de lege lata: Die Abgrenzungsmethodik der Rechtsprechung - Vorschlag zur Feststellung von Vorsatz4. Verortung des konkreten Gefährdungsvorsatzes de lege ferendaZiel der weiteren Bearbeitung - Lösungsvorschläge - AusblickLiteraturverzeichnisStichwortverzeichnis
About the author
Anna Steins studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Paris. Das erste juristische Staatsexamen absolvierte sie 2017. Während des sich anschließenden Rechtsreferendariats am Kammergericht Berlin war sie unter anderem am Landgericht Berlin in einer Schwurgerichtskammer tätig. 2020 legte sie das zweite juristische Staatsexamen ab und begann mit dem Promotionsstudium. Nach ihrer Ernennung zur Richterin auf Probe im Justizdienst des Landes Berlin im Oktober 2021 wurde sie 2022 an der Universität Hamburg promoviert.