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In der vorliegenden Arbeit werden grenzüberschreitende Niederlassungsvorgänge, insbesondere in Form einer isolierten Sitzverlegung, untersucht. Im Zentrum der Untersuchung steht die Auslegung der Niederlassungsfreiheit durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), konkret die uneinheitliche Rechtsprechung des EuGH und dessen Auslegungsmethodik zur isolierten Sitzverlegung. Diese wird mit Blick auf ihre Auswirkungen auf das Binnenmarktkonzept im Rahmen der durch die Unionsverträge gesetzten Ziele kritisch geprüft.
Ausgangspunkt der Untersuchung ist das Urteil Polbud. Auf Grundlage dieser Entscheidung geht diese Arbeit zwei Hauptfragen nach: die erste Frage prüft, ob der EuGH mit aktueller Anwendung und Auslegung von Art. 49 und 54 AEUV die mit dem Unionsrecht ganz grundlegend verfolgten Ziele der Niederlassungsfreiheit überzeugend interpretiert. Zweitens wird geprüft, ob der EuGH mit der Gleichstellung von Unternehmen, die in dem Aufnahmemitgliedsstaat einer wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen möchten, mit solchen, die den Sitz nur "pro forma" zur Erlangung günstigerer Rechtsvorschriften verlegen, eine unzulässige Ungleichbehandlung unternimmt und somit gegen das unionsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, welches in Art. 20 EU-Grundrechtecharta verankert ist, verstößt.
List of contents
Vorwort - Abkürzungsverzeichnis - A. Einleitung - B. Das Konzept der Niederlassungsfreiheit - C. Das Problem der Ausübung der Niederlassungsfreiheit trotz Fehlens des Elements einer wirtschaftlichen Tätigkeit - D. Niederlassungsfreiheit auch bei Fehlen einer wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit - Ein Ungleichbehandlungsfall? - E. Schlussfolgerungen und Darstellung der Ergebnisse der Arbeit - Literaturverzeichnis
About the author
Berina Fischinger-Corbo ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Dozentin am Dekanat der Abteilung für Rechtswissenschaft der Universität Mannheim.
Sie studierte Rechtswissenschaften an Universitäten Sarajevo (Master) und Mannheim (M.C.B.L.). Sie legte in Sarajevo ihr Staatsexamen und Anwaltsexamen ab und arbeitete mehrere Jahre für ein nationales Stromversorgungsunternehmen sowie für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit.