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Die Arbeit geht der Frage nach, unter welchen Aspekten eine liechtensteinische Familienstiftung für deutsche Stifter und Destinatäre als Mittel der Nachfolgeplanung vorteilhafter ist als eine deutsche Familienstiftung. Hierfür wurden das deutsche und liechtensteinische Stiftungszivil- und Steuerrecht, die Stiftungsmobilität sowie das Pflichtteilsergänzungsrecht untersucht.
Im Rahmen der Arbeit wurde herausgearbeitet, dass das liechtensteinische Stiftungszivilrecht wesentlich flexibler ausgestaltet ist. Allerdings schiebt das deutsche Steuerrecht diesem weiten Gestaltungsfreiraum stellenweise einen Riegel vor. Weiter hat sich gezeigt, dass eine steuerlich intransparente und mit liquiden Mitteln ausgestattete, liechtensteinische Familienstiftung ein attraktives Nachfolgevehikel für deutsche Stifter sein kann. Denn zum einen fällt keine Wegzugsteuer an und zum anderen ist das liquide Stiftungsvermögen in Liechtenstein nach zwei Jahren vor deutschen Pflichtteilsergänzungsansprüchen sicher.
List of contents
Einleitung
Warum Familienstiftung? - Standorte für Familienstiftungen - Zentrale Fragestellung - Gang der Untersuchung
1. Einführung in das Stiftungswesen
Rechtsquellen - Begriff und Bedeutung der Stiftung und Familienstiftung
2. Zivilrechtliche Grundfragen
Konstitutive Merkmale des Stiftungsbegriffs - Entstehung der Familienstiftung - Rechte der Stiftungsbeteiligten - Erlöschen einer Familienstiftung - Zivilrechtliche Anerkennung einer liechtensteinischen Familienstiftung in Deutschland - Familienstiftung und Pflichtteilsergänzung
3. Steuerrechtliche Grundfragen
Besteuerung bei Errichtung - Laufende Besteuerung - Auflösungsbesteuerung
4. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Zivilrechtliche Grundfragen - Steuerrechtliche Grundfragen - Ergebnis
Appendix
Anhang 1: Gesetze, Urteile, Materialien - Anhang 2: Synapse zur Stiftungszivilrechtsreform
Literatur- und Stichwortverzeichnis
About the author
Alexander Tegge studierte Rechtswissenschaft in Augsburg (2011-2016) und absolvierte seinen juristischen Vorbereitungsdienst in München (2016-2018). Die Promotion erfolgte 2022. Promotionsbegleitend arbeitete Alexander Tegge als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer bedeutenden deutschen Wirtschaftskanzlei in München (2019-2022). Seit 2022 ist er dort als Rechtsanwalt im Fachbereich Private Clients tätig und studiert berufsbegleitend an der Universität Münster Steuerwissenschaften.