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Das Grundgesetz garantiert die gemeinschaftliche Religionsausübung im Strafvollzug. Aufgrund islamistischer Radikalisierungen während der Haft, ist vielerorts die islamische Seelsorge für Gefangene in den Blick geraten. Auch die Deutsche Islam Konferenz hatte professionelle Strukturen dafür gefordert. Diese Studie untersucht den verfassungsrechtlichen Rahmen und die Handlungsformen der deutschen Bundesländer und vergleicht diese mit den Konzepten in England und Wales, den Niederlanden, Frankreich, Österreich und Italien. Dabei zeigt sich, dass die religiöse Betreuung inzwischen nicht mehr als konsularische Aufgabe aus den Herkunftsstaaten muslimischer Arbeitsmigranten übernommen wird. Im Spannungsfeld von Religionsfreiheit und Radikalisierungsprävention haben sich vielfach vermittelnde Strukturen gebildet, um Islamverbände einzubinden. Die staatliche Beschäftigung von Seelsorgenden muss nicht am Prinzip der religiösen Neutralität des Staates scheitern.
List of contents
Einführung1. Muslime in Deutschland - ein ÜberblickAnteil an der Bevölkerung - Muslimische Organisationen2. Rechtliche Voraussetzungen der Seelsorge im StrafvollzugGrundrechte und Gewährleistungen im deutschen Religionsverfassungsrecht - Völkerrechtliche Regelungen zur Religionsausübung in Haft3. Praxis religiöser Angebote für Muslime im Strafvollzug der BundesländerRechtsgrundlagen für die gemeinschaftliche Religionsausübung im Strafvollzug - Empfehlungen der Länderarbeitsgruppe der Justizministerkonferenz - Bestandsaufnahme: Vollzugliche Praxis in den Bundesländern4. Staatliche Handlungsformen zur Ermöglichung islamischer GefangenenseelsorgeStaatlich organisierte Angebote ohne Beteiligung der Religionsgemeinschaften - Mittelbare Beteiligung von islamischen Vereinigungen - Kooperationen mit Religionsgemeinschaften oder IslamverbändenFazitAnhangLiteratur- und Stichwortverzeichnis
About the author
Nach einem journalistischen Volontariat studierte Benedikt Plesker Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau. Als freier Journalist war er unter anderem für Tageszeitungen, Nachrichtenagenturen und Rundfunkanstalten tätig. Nach Abschluss des Rechtsreferendariats am OLG Karlsruhe war er Doktorand bei Prof. Dr. Matthias Jestaedt, Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie ¿ Abt. 3 (Rechtstheorie) an der Universität Freiburg. Seit 2020 ist er Rechtsanwalt in einer auf das Verwaltungsrecht ausgerichteten Kanzlei in Köln.
Report
»Benedikt Plesker gelingt insgesamt - bei konsequenter Anwendung eines stark individualgrundrechtsbezogenen Ansatzes - eine profunde und problemorientierte Darstellung der 'Islamischen Gefangenenseelsorge' und ein dringend notwendiges Update zu den bestehenden landesspezifischen Lösungsansätzen. Aufschlussreich ist die durchgängig rechtsvergleichende Perspektive. Wie heikel dieses religionspolitische Gelände nach wie vor ist, zeigt sich alleine daran, dass nicht alle der von Plesker angeschriebenen Ministerien einer Veröffentlichung ihrer Antworten zugestimmt haben.« Prof. Dr. Markus Schulten, in: CIBEDO-Beiträge, 2/2024 »Das Werk von Plesker ist weit mehr als nur eine 'Momentaufnahme'. Eine nicht ganz einfache Thematik wurde auf beeindruckende Weise sowohl in verfassungsrechtlicher als auch in strafvollzugsrechtlicher Hinsicht mit Detailtiefe behandelt.« Prof. Dr. Klaus Laubenthal, in: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, Bd. 136, 1/2024