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Der Schutz von Whistleblowern ist seit Jahren Gegenstand juristischer und auch politischer Diskussionen. In Deutschland gibt es bisher jedoch keinen umfassenden gesetzlichen Schutz von Whistleblowern. Dies wird sich künftig jedoch ändern: Der deutsche Gesetzgeber ist zur Umsetzung der mindest-harmonisierenden EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen verpflichtet, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (sog. Whistleblowing-Richtlinie). Die Arbeit zeigt die Regelungsoptionen des nationalen Gesetzgebers bei diesem gesetzgeberischen Vorhaben auf: Der Gesetzgeber muss im Rahmen der unionsrechtlich bestehenden Regelungsspielräume eine verfassungskonforme Rechtslage schaffen und hierbei Widersprüche zum geltenden Recht - insbesondere zum Völkerrecht, Datenschutzrecht und zu den Bestimmungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes - vermeiden. Die Arbeit schließt mit der Darstellung eines Entwurfs eines Hinweisgeberschutzgesetzes.
List of contents
1. Allgemeiner Teil
Einführung - Definition des »Whistleblowings« - EU-Richtlinie 2019/1937 als Wegweiser der künftigen Rechtslage in Deutschland - Kollision widerstreitender Interessen der Beteiligten
2. Schutz von Hinweisgebern - Voraussetzungen ihres Schutzanspruchs und Reichweite ihres rechtlichen Schutzes
Person des Hinweisgebers - Zulässigkeit von Hinweisen - Rechtlicher Schutz der Hinweisgeber
3. Implementierung unternehmensinterner Meldesysteme
Pflicht zur Implementierung interner Meldesysteme - Inhaltliche Ausgestaltung der internen Meldekanäle - Umgang mit Meldungen und Durchführung von Folgemaßnahmen - Datenschutzkonformität interner Meldesysteme
4. Form der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 auf nationaler Ebene
5. Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes
6. Resümee und Ausblick
Literatur- und Stichwortverzeichnis
About the author
Carla Charlotte Schmidt ist Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und promovierte nach Bestehen ihrer ersten juristischen Prüfung an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Arbeitsrechtsboutique vangard in Düsseldorf sowie bei Gleiss Lutz in Frankfurt am Main.